imadevel hat geschrieben:
Das ist ja auch der Grund, warum die Versuche von Herstellern bei Kaufsoftware einen Weiterverkauf per Lizenzbedingung zu verbieten,
gescheitert sind: Die Gerichte gehen davon aus, dass eben Kaufrecht gilt und mit dem Verkauf an den Käufer das Recht des Verkäufers
an dem Produkt erschöpft ist. Mit ein Grund dafür, dass die Hersteller immer mehr zu Mietmodellen übergehen.
das trifft aber nur für "Hardware Produkte" zu, bei download Software denke ich gilt das nicht.
Viele der "Bedingungen" die Software Verkäufer so vorschreiben würden einer gerichtlichen Überprüfung eh nicht stand halten,
da sie ähnlich wie die AGB den Käufer übergebühr benachteiligen.
Der Tenor lautet ja
"Wir dürfen alles und haften für nichts, du darfst zahlen und die Klappe halten."
Was im einzelnen dann wirklich gilt, da sind die Gerichte frei bei der Entscheidung.
Hierbei kommt es dann aber auch auf das Ziel an, wenn der geschädigte Kunde etwas will, muss er beweißen dass seine Ansprüche berechtigt sind.
Will der Hersteller ein Fehlverhalten des Kunden monieren, muss er auch das beweisen, die Beweislast ist sicher nicht einfach zu tragen.
Alaska verbietet die Vermietung, das ist klar und wie gesagt, ein
Geschäftsmodell:
"Ihr schreibt Quellcode, ich kompiliere das gegen Geld als dauerhafte Dienstleistung ..." geht sicher nicht.
Mit der Werbung dafür würde der Alaska-Lizenznehmer sicher Ärger bekommen.
Auch das "für Zeit verschieben von Lizenzen" geht nicht, in den Lizenzbedingungen steht eindeutig "dauerhafte Übertragung ... erlaubt".
Dass aber der mit Alaska in keiner Weise verbundene Inhaber einer EXE mit Laufzeit-DLL dieses nicht als Paket verkaufen darf,
das widerspricht jeglicher Logik. Wäre das so, dürfte kein Softwareverkäufer Anwendungen Dritter verkaufen.
Die berechtigt übersetzte EXE mit den dann berechtigt übergebenen DLL Dateien sind als Paket zu sehen.
Ich lasse mir sicher nicht vorschreiben, nur meinen eigenen Quellcode übersetzen zu dürfen und damit käme Alaska auch nicht durch.
Ich würde es aber auch nicht an die große Glocke hängen, ausgeholfen zu haben