digitaler tachograph
Moderator: Moderatoren
- AUGE_OHR
- Marvin
- Beiträge: 12906
- Registriert: Do, 16. Mär 2006 7:55
- Wohnort: Hamburg
- Hat sich bedankt: 19 Mal
- Danksagung erhalten: 45 Mal
digitaler tachograph
hi,
so und wieder "Arbeit" und neue Kosten auf dem Tisch. Seit 2006 besteht wohl die Pflicht
einen digitaler Tachograph in LKW´s zu verwenden. Nun sind da ja Daten darauf...
es ist mir klar das es "fertige" Komplett Lösungen gibt, aber wie immer bei sowas will ich
"wissen" die das ganze funktioniert, also wie komme ich an die Daten etc.
soweit ich bislang raus gefunden habe gibt es wohl 2x Daten um die es geht.
a.) Fahrer Karte
b.) digitaler Tachograph
die Fahrer Karte "scheint" sowas wie eine Krankenkasse-Karte oder so zu sein sodas man
wohl "nur" einen Kartenleser dafür benötigt welche für < 50Eur angeboten werden
aber da gibt es auch noch den digitaler tachograph und an den muss man wohl einen
"Downloadkey" anschliessen um die Daten auf ein Notebook down-zu-loaden.
solche "Downloadkeys" kosten ca.250Eur und mobile Geräte ca. 500Eur
... komisch die Geräte erinnern mich an Auto OBD "Auslese Geräte" wie man die bei den
ganzen Elektronik Kram in den Autos braucht ...VDO, Siemens, Bosch ... und alle gleich "teuer"
Frage : hat jemand sowas im Einsatz ? eigene (Xbase++) Software ?
abgesehen von den "technischen" Informationen würde mich interessieren wie das in der Praxis
aussieht. wie "oft" muss man die Fahrer Karte "auslesen" oder wie "viel" passt da den drauf ?
dito der digitaler Tachograph , wie "oft" und wann "voll" ?
so und wieder "Arbeit" und neue Kosten auf dem Tisch. Seit 2006 besteht wohl die Pflicht
einen digitaler Tachograph in LKW´s zu verwenden. Nun sind da ja Daten darauf...
es ist mir klar das es "fertige" Komplett Lösungen gibt, aber wie immer bei sowas will ich
"wissen" die das ganze funktioniert, also wie komme ich an die Daten etc.
soweit ich bislang raus gefunden habe gibt es wohl 2x Daten um die es geht.
a.) Fahrer Karte
b.) digitaler Tachograph
die Fahrer Karte "scheint" sowas wie eine Krankenkasse-Karte oder so zu sein sodas man
wohl "nur" einen Kartenleser dafür benötigt welche für < 50Eur angeboten werden
aber da gibt es auch noch den digitaler tachograph und an den muss man wohl einen
"Downloadkey" anschliessen um die Daten auf ein Notebook down-zu-loaden.
solche "Downloadkeys" kosten ca.250Eur und mobile Geräte ca. 500Eur
... komisch die Geräte erinnern mich an Auto OBD "Auslese Geräte" wie man die bei den
ganzen Elektronik Kram in den Autos braucht ...VDO, Siemens, Bosch ... und alle gleich "teuer"
Frage : hat jemand sowas im Einsatz ? eigene (Xbase++) Software ?
abgesehen von den "technischen" Informationen würde mich interessieren wie das in der Praxis
aussieht. wie "oft" muss man die Fahrer Karte "auslesen" oder wie "viel" passt da den drauf ?
dito der digitaler Tachograph , wie "oft" und wann "voll" ?
gruss by OHR
Jimmy
Jimmy
- Martin Altmann
- Foren-Administrator
- Beiträge: 16511
- Registriert: Fr, 23. Sep 2005 4:58
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 111 Mal
- Danksagung erhalten: 48 Mal
- Kontaktdaten:
Re: digitaler tachograph
Moin Jimmy,
ich kann Dir nicht helfen - aber hast Du schon mal gegoogelt?
z.B.: http://de.wikipedia.org/wiki/Tachograph ... Tachograph
Viele Grüße,
Martin
ich kann Dir nicht helfen - aber hast Du schon mal gegoogelt?
z.B.: http://de.wikipedia.org/wiki/Tachograph ... Tachograph
Viele Grüße,
Martin
Webseite mit XB2.NET und ausschließlich statischem Content in Form von HTML-Dateien: https://www.altem.de/
Webseite mit XB2.NET und ausschließlich dynamischem Content in Form von in-memory-HTML: https://meldungen.altem.de/
Mitglied der XUG Osnabrück
Vorsitzender des Deutschsprachige Xbase-Entwickler e. V.
- AUGE_OHR
- Marvin
- Beiträge: 12906
- Registriert: Do, 16. Mär 2006 7:55
- Wohnort: Hamburg
- Hat sich bedankt: 19 Mal
- Danksagung erhalten: 45 Mal
Re: digitaler tachograph
YUP, aber da finde ich nur "Angebote" und keine "Erfahrungsberichte".Martin Altmann hat geschrieben:ich kann Dir nicht helfen - aber hast Du schon mal gegoogelt?
das ist z.b. so ein Punkt der mich interessiertkryptografischer Verfahren verschlüsselt
naja und "praktisch" würde ich gerne wissen wie das nun so läuft. Soll der Fahrer "Zugriff" auf
"seine" Fahrer Karte haben ? und wenn er mehrere Tage unterwegs ist muss er dann auch einen
Ausdruck machen können "für den Fall" das z.b. ein "Defekt" an der Fahrer Karte auftritt (nicht
lesbar ... wie EC Karten oder Tankkarten ... oder "verloren")
während ich den Fahren sagen kann das die mir ihre Fahrer Karten mind. alle 28 Tage einmal
geben müssen, muss ich zum "auslesen" der Tacho Daten ja zum LKW.
Was ist da nun "sinnvoll" : mobiles Gerät oder Notebook mit "Downloadkey"
ich denke ich habe sogar "Downloadkey" als USB Stick gesehen, beim googlen, bei den man
wohl die Daten direkt (entschlüsselt?) auf den USB Stick bekommt ... hat jemand sowas im
Einsatz ?
gruss by OHR
Jimmy
Jimmy
- AUGE_OHR
- Marvin
- Beiträge: 12906
- Registriert: Do, 16. Mär 2006 7:55
- Wohnort: Hamburg
- Hat sich bedankt: 19 Mal
- Danksagung erhalten: 45 Mal
Re: digitaler tachograph
hi,
nochmals die Anfrage ob jemand mit Daten aus LKW "Tacho" was macht.
Ich habe die "ausgelesenen" Daten gesammelt, aber ich bekomme nicht raus in welchem "Format" die abgespeichert wurden.
nochmals die Anfrage ob jemand mit Daten aus LKW "Tacho" was macht.
Ich habe die "ausgelesenen" Daten gesammelt, aber ich bekomme nicht raus in welchem "Format" die abgespeichert wurden.
gruss by OHR
Jimmy
Jimmy
- AUGE_OHR
- Marvin
- Beiträge: 12906
- Registriert: Do, 16. Mär 2006 7:55
- Wohnort: Hamburg
- Hat sich bedankt: 19 Mal
- Danksagung erhalten: 45 Mal
Re: digitaler tachograph
hi,
ich habe nun versucht das "Format" herauszubekommen, aber bislang nur "Angebote" von Applicationen gefunden.
Es ist dabei sehr auffällig das es praktisch nur "Lösungen" basieren auf dem Gerät von einem Hersteller zu finden sind.
... und alle LKW´s müssen ja so einen "digitaler Tachograph" haben.
sogar das Thermodrucker Papier ist "vorgeschrieben" vom Hersteller ... Alternativen muss man "suchen" ...
unter http://developer.berlios.de/projects/dtacho/ habe ich nun ein Open Source Project entdeckt, aber das ist wohl noch in der alpha Phase.
weitere Tips zu den Thema willkommen
ich habe nun versucht das "Format" herauszubekommen, aber bislang nur "Angebote" von Applicationen gefunden.
Es ist dabei sehr auffällig das es praktisch nur "Lösungen" basieren auf dem Gerät von einem Hersteller zu finden sind.
... und alle LKW´s müssen ja so einen "digitaler Tachograph" haben.
sogar das Thermodrucker Papier ist "vorgeschrieben" vom Hersteller ... Alternativen muss man "suchen" ...
unter http://developer.berlios.de/projects/dtacho/ habe ich nun ein Open Source Project entdeckt, aber das ist wohl noch in der alpha Phase.
weitere Tips zu den Thema willkommen
gruss by OHR
Jimmy
Jimmy
- AUGE_OHR
- Marvin
- Beiträge: 12906
- Registriert: Do, 16. Mär 2006 7:55
- Wohnort: Hamburg
- Hat sich bedankt: 19 Mal
- Danksagung erhalten: 45 Mal
Re: digitaler tachograph
hi,
ich habe mich mal weiter schlau gemacht und die EU Verordnung gefunden mit
Da wird dann im Anhang irgendwo die Struktur der DDD Dateien beschrieben.
unter http://www.digitaler-tachograph.org/ind ... matwandler
habe ich weiter Erklärungen gefunden und den Link http://webdemo.opendtacho.org/
zu Online Demo.
Es wird von einer "Referenz-Implementierung" gesprochen und XML-Schema-Dateien:
DriverCard.xsd -> http://webdemo.opendtacho.org/DriverCard.xsd
VehicleUnit.xsd -> http://webdemo.opendtacho.org/VehicleUnit.xsd
wie ist das zu verstehen ?
Wenn ich da nun eine DDD Datei uploade bekomme ich eine XML Datei zurück.
wie gehe ich an eine XML am besten "ran" ?
Offtopic : Der Fahrer muss, wie früher auch, Nachweise der letzten 28 Tag mitführen. Die Firma muss die Daten 1 Jahr aufbewahren.
Nun war es "früher" so das nur im "Ernstfall", also wenn ein Tatbestand vorlag, eine Anfrage erfolgte die man beantworten musste.
Bei dem digitalen Tacho gilt im Prinzip die selbe Regel, aber nun wollen die Behörden "alle Daten", also 1 Jahr haben und das "ohne Verdacht"
Vielleicht war es vorher mit den "analogen" Tachoscheiben "zu umständlich", denn jetzt soll man jetzt die DDD Dateien auf CD brennen und zuschicken ... hm
Klar muss man als Chef solche Sachen "kontrollieren", aber wenn man (gezwungen) die DDD Dateien über einen Fahrer raus gibt (darf man das ?), dann würde man ihn ggf. "verraten" ?
ich habe mich mal weiter schlau gemacht und die EU Verordnung gefunden mit
-> 7 TrefferAnlage 7 der EG Verordnung 1360/2002 "Protokolle zum Herunterladen der Daten"
Da wird dann im Anhang irgendwo die Struktur der DDD Dateien beschrieben.
unter http://www.digitaler-tachograph.org/ind ... matwandler
habe ich weiter Erklärungen gefunden und den Link http://webdemo.opendtacho.org/
zu Online Demo.
Es wird von einer "Referenz-Implementierung" gesprochen und XML-Schema-Dateien:
DriverCard.xsd -> http://webdemo.opendtacho.org/DriverCard.xsd
VehicleUnit.xsd -> http://webdemo.opendtacho.org/VehicleUnit.xsd
wie ist das zu verstehen ?
Wenn ich da nun eine DDD Datei uploade bekomme ich eine XML Datei zurück.
wie gehe ich an eine XML am besten "ran" ?
Offtopic : Der Fahrer muss, wie früher auch, Nachweise der letzten 28 Tag mitführen. Die Firma muss die Daten 1 Jahr aufbewahren.
Nun war es "früher" so das nur im "Ernstfall", also wenn ein Tatbestand vorlag, eine Anfrage erfolgte die man beantworten musste.
Bei dem digitalen Tacho gilt im Prinzip die selbe Regel, aber nun wollen die Behörden "alle Daten", also 1 Jahr haben und das "ohne Verdacht"
Vielleicht war es vorher mit den "analogen" Tachoscheiben "zu umständlich", denn jetzt soll man jetzt die DDD Dateien auf CD brennen und zuschicken ... hm
Klar muss man als Chef solche Sachen "kontrollieren", aber wenn man (gezwungen) die DDD Dateien über einen Fahrer raus gibt (darf man das ?), dann würde man ihn ggf. "verraten" ?
gruss by OHR
Jimmy
Jimmy
- brandelh
- Foren-Moderator
- Beiträge: 15696
- Registriert: Mo, 23. Jan 2006 20:54
- Wohnort: Germersheim
- Hat sich bedankt: 66 Mal
- Danksagung erhalten: 33 Mal
- Kontaktdaten:
Re: digitaler tachograph
Wie man aus dem Fernsehen erfährt, sind es doch die "Chefs", die durch ihre Vorgaben die Fahrer zu überlangen Fahrzeiten und schnellerem Fahren nötigen, da dürfte kaum was kontrolliert werdenAUGE_OHR hat geschrieben: Klar muss man als Chef solche Sachen "kontrollieren", aber wenn man (gezwungen) die DDD Dateien über einen Fahrer raus gibt (darf man das ?), dann würde man ihn ggf. "verraten" ?
Was die Meldung angeht, wenn eine Behörde etwas will, muss sie auch die Rechtsgrundlage nennen.
Wenn es die gibt, kannst du nur dagegen klagen, ob das aufschiebende Wirkung hat weiß ich nicht,
da hilft nur ein Anwalt.
Im übrigen wäre es der Verkehrssicherheit sehr zuträglich, wenn die "schwarzen Schafe" durch mehr Verkehrskontrollen
aus dem Verkehr gezogen werden. Wenn ich daran denke, dass Alkohol Kontrollen Nachts nicht mehr möglich sind, da die
Polizei ohne Richter keine Blutkontrolle mehr anordnen kann - und die wollen Nachts wohl nicht arbeiten - da fehlt mir jedes Verständnis.
Und Petzen gibt es nur in der Schule, bei der Polizei muss man die Wahrheit sagen, egal wem das missfällt.
Gruß
Hubert
Hubert
- AUGE_OHR
- Marvin
- Beiträge: 12906
- Registriert: Do, 16. Mär 2006 7:55
- Wohnort: Hamburg
- Hat sich bedankt: 19 Mal
- Danksagung erhalten: 45 Mal
Re: digitaler tachograph
hi,
Das ganze hat ja mit Datenspeicherung zu tun. Es werden also auf "Vorrat" Daten angehäuft über einen Zeitraum von 1 Jahr.
Die "neue" LKW´s mit digitalen Tacho sind ab Werk elektronisch "abgeriegelt" und auch die Pausen werden optisch und akustisch
(piept ununterbrochen) angemahnt sodass es kaum noch Übertretungen geben kann.
Vielmehr wird doch nun "jeder unter Verdacht" gestellt ... und bei der Behörden Prüfung geht es doch nur ums GELD !!!
Nun habe ich gerade bei einem Fahrer ein grosses Problem weil er 1 Minute "zu früh" losgefahren ist.
Satt um 09:00 war er schon um 08:59, nach der Ruhepause, unterwegs.
Da er nun nicht die "gesamte" Ruhezeit (-1 Minute) eingehalten hat meinen die Beamten das es ein Verstoss wäre.
Dabei hat der Beamte gar nicht auf die 1 Minute geachtet sondern nur die "Auswertung" gesehen die das "sagte".
Das ganze war nun in 2009/09, also mehr als 6 Monate her !!! Wie soll man da die Gegen Beweise zusammen bekommen... was war denn noch vor 6 Monaten ?
Was das "petzen" angeht : Es handelt sich ja um "persönliche" Daten des Fahrers !
Auf der Fahrerkarte waren sogar noch Daten von seiner vorherigen Firma die ich "einsehen" konnte ... so was darf doch nicht sein !!!
Das ganze hat ja mit Datenspeicherung zu tun. Es werden also auf "Vorrat" Daten angehäuft über einen Zeitraum von 1 Jahr.
Die "neue" LKW´s mit digitalen Tacho sind ab Werk elektronisch "abgeriegelt" und auch die Pausen werden optisch und akustisch
(piept ununterbrochen) angemahnt sodass es kaum noch Übertretungen geben kann.
Vielmehr wird doch nun "jeder unter Verdacht" gestellt ... und bei der Behörden Prüfung geht es doch nur ums GELD !!!
Nun habe ich gerade bei einem Fahrer ein grosses Problem weil er 1 Minute "zu früh" losgefahren ist.
Satt um 09:00 war er schon um 08:59, nach der Ruhepause, unterwegs.
Da er nun nicht die "gesamte" Ruhezeit (-1 Minute) eingehalten hat meinen die Beamten das es ein Verstoss wäre.
Dabei hat der Beamte gar nicht auf die 1 Minute geachtet sondern nur die "Auswertung" gesehen die das "sagte".
Das ganze war nun in 2009/09, also mehr als 6 Monate her !!! Wie soll man da die Gegen Beweise zusammen bekommen... was war denn noch vor 6 Monaten ?
Was das "petzen" angeht : Es handelt sich ja um "persönliche" Daten des Fahrers !
Auf der Fahrerkarte waren sogar noch Daten von seiner vorherigen Firma die ich "einsehen" konnte ... so was darf doch nicht sein !!!
gruss by OHR
Jimmy
Jimmy
- Martin Altmann
- Foren-Administrator
- Beiträge: 16511
- Registriert: Fr, 23. Sep 2005 4:58
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 111 Mal
- Danksagung erhalten: 48 Mal
- Kontaktdaten:
Re: digitaler tachograph
Wo hast Du das denn her Da müsste ich wohl auf dem Land leben, um davon etwas zu habenbrandelh hat geschrieben:Wenn ich daran denke, dass Alkohol Kontrollen Nachts nicht mehr möglich sind, da die Polizei ohne Richter keine Blutkontrolle mehr anordnen kann - und die wollen Nachts wohl nicht arbeiten - da fehlt mir jedes Verständnis.
Hier in Berlin ist das überhaupt kein Thema (und in Potsdam auch nicht). Da wird unvermittelt gefragt (auch Nachts um 2 Uhr), ob man denn etwas getrunken hätte. Zumindest hat man das bei mir schon mehrmals getan und war jedes Mal enttäuscht, nichts gerochen zu haben.
Viele Grüße,
Martin
Webseite mit XB2.NET und ausschließlich statischem Content in Form von HTML-Dateien: https://www.altem.de/
Webseite mit XB2.NET und ausschließlich dynamischem Content in Form von in-memory-HTML: https://meldungen.altem.de/
Mitglied der XUG Osnabrück
Vorsitzender des Deutschsprachige Xbase-Entwickler e. V.
- Tom
- Der Entwickler von "Deep Thought"
- Beiträge: 9361
- Registriert: Do, 22. Sep 2005 23:11
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 101 Mal
- Danksagung erhalten: 361 Mal
- Kontaktdaten:
Re: digitaler tachograph
Wenn ein LKW-Fahrer im Rahmen seiner Tätigkeit unterwegs ist, sind die Fahrtaufzeichnungen mitnichten "persönliche Daten". Die Lenkzeiten werden schon seit Anno Tobak aufgezeichnet, auf den Tachoscheiben. Ich bin zwar wirklich alles andere als ein Freund von Überwachung, aber LKW-Fahrer sind nun einmal "unkontrolliert" unterwegs und gefährden mit Lenkzeitüberschreitungen massiv das Leben - ihr eigenes und das anderer Leute. Haarige Unfälle mit übernächtigten LKW-Fahrern gab es schon sehr, sehr viele. Dass die Lenkzeiten halbwegs fälschungssicher überwacht werden können, ist deshalb, wie ich finde, grundsätzlich zu begrüßen. Ansonsten würden nämlich Konkurrenzkampf und Preiskrieg unter den Spediteuren auf den Schultern der anderen Verkehrsteilnehmer, aber auch auf denjenigen der Fahrer (!) ausgetragen werden. Die Überwachung dieser Zeiten schützt also letztlich auch die Fahrer davor, von ihren Chefs gedrängt zu werden, sie zu überschreiten. Und, wie gesagt: Das sind nicht irgendwie "persönliche Daten". Es handelt sich schlicht und ergreifend um die einzige Möglichkeit, sowohl die Arbeitszeiten, als eben auch die Einhaltung der Ruhezeiten irgendwie zu kontrollieren.
Zum Thema Alkoholkontrollen: Die gibt es überhaupt nicht. Es ist der Polizei nicht gestattet, eine Straßensperre einzurichten, um jeden ankommenden auf Drogenkonsum zu prüfen. Hier gilt grundsätzlich, dass erst ein Verdacht vorliegen muss (eigentlich sollte das immer so sein, aber im "Kampf gegen den Terror" gelten andere Regeln, dazu auch: http://www.n-tv.de/politik/Witz-loest-T ... 13301.html), bevor die Beamten aktiv werden können. Dieser Verdacht kann im Rahmen einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" aufkommen, bei der eigentlich nur geprüft werden darf, ob ein Fahrzeug verkehrssicher, ordnungsgemäß ausgestattet, versichert usw. ist - und ob der Fahrer berechtigt ist, ein/dieses Fahrzeug zu führen. Alkoholsünder, die hierbei auffällig werden, sind quasi ein "Abfallprodukt". Auch schon die Frage, ob man Alkohol getrunken habe, darf eigentlich nur gestellt werden, wenn der verkehrskontrollierende Polizist in nachvollziehbarer Weise zu dem Verdacht gelangt ist, dies könnte der Fall sein, wenn also der Atem nach Alkohol riecht, der Fahrer sich sonstwie auffällig verhält oder fünfzehn Lübecker Hütchen beim Einscheren in die Kontrollzone mitgerissen hat. Aus dem fließenden Verkehr dürfen Fahrzeuge auch nur dann herausgewunken werden, wenn es Verdachtsmonente gibt. Kein Bürger muss dem Staat gegenüber jederzeit "beweisen", dass er irgendeine Straftat nicht begangen hat! Der Staat muss umgekehrt beweisen, dass es so ist, und hierfür ist zwingend ein Anfangsverdacht erforderlich. Wer also gefragt wird, ob er Alkohol getrunken hat, sollte antworten: "Wenn Sie mir nicht begründen können, warum Sie diese Frage stellen, werde ich sie auch nicht beantworten."
Zum Thema Alkoholkontrollen: Die gibt es überhaupt nicht. Es ist der Polizei nicht gestattet, eine Straßensperre einzurichten, um jeden ankommenden auf Drogenkonsum zu prüfen. Hier gilt grundsätzlich, dass erst ein Verdacht vorliegen muss (eigentlich sollte das immer so sein, aber im "Kampf gegen den Terror" gelten andere Regeln, dazu auch: http://www.n-tv.de/politik/Witz-loest-T ... 13301.html), bevor die Beamten aktiv werden können. Dieser Verdacht kann im Rahmen einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" aufkommen, bei der eigentlich nur geprüft werden darf, ob ein Fahrzeug verkehrssicher, ordnungsgemäß ausgestattet, versichert usw. ist - und ob der Fahrer berechtigt ist, ein/dieses Fahrzeug zu führen. Alkoholsünder, die hierbei auffällig werden, sind quasi ein "Abfallprodukt". Auch schon die Frage, ob man Alkohol getrunken habe, darf eigentlich nur gestellt werden, wenn der verkehrskontrollierende Polizist in nachvollziehbarer Weise zu dem Verdacht gelangt ist, dies könnte der Fall sein, wenn also der Atem nach Alkohol riecht, der Fahrer sich sonstwie auffällig verhält oder fünfzehn Lübecker Hütchen beim Einscheren in die Kontrollzone mitgerissen hat. Aus dem fließenden Verkehr dürfen Fahrzeuge auch nur dann herausgewunken werden, wenn es Verdachtsmonente gibt. Kein Bürger muss dem Staat gegenüber jederzeit "beweisen", dass er irgendeine Straftat nicht begangen hat! Der Staat muss umgekehrt beweisen, dass es so ist, und hierfür ist zwingend ein Anfangsverdacht erforderlich. Wer also gefragt wird, ob er Alkohol getrunken hat, sollte antworten: "Wenn Sie mir nicht begründen können, warum Sie diese Frage stellen, werde ich sie auch nicht beantworten."
Herzlich,
Tom
Tom
- Martin Altmann
- Foren-Administrator
- Beiträge: 16511
- Registriert: Fr, 23. Sep 2005 4:58
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 111 Mal
- Danksagung erhalten: 48 Mal
- Kontaktdaten:
Re: digitaler tachograph
Moin Tom,
schon klar, dass die das nicht dürfen. War ja auch erst die dritte Frage, die jedes Mal gestellt wurde.
"Guten Abend, allgemeine Fahrzeug- und Verkehrskontrolle. Dürfte ich mal Ihren Führerschein und Fahrzeugpapiere sehen?" sind ja auch die ersten Fragen, die kommen.
Und gleich danach die nach dem Alkohol! Und obwohl ich (allerdings über mehrere Stunden verteilt) getrunken habe und dies verneine, wird um ein Anhauchen gebeten und danach eine gute Weiterfahrt gewünscht.
Insofern bin ich immer ohne Probleme weitergekommen.
Viele Grüße,
Martin
schon klar, dass die das nicht dürfen. War ja auch erst die dritte Frage, die jedes Mal gestellt wurde.
"Guten Abend, allgemeine Fahrzeug- und Verkehrskontrolle. Dürfte ich mal Ihren Führerschein und Fahrzeugpapiere sehen?" sind ja auch die ersten Fragen, die kommen.
Und gleich danach die nach dem Alkohol! Und obwohl ich (allerdings über mehrere Stunden verteilt) getrunken habe und dies verneine, wird um ein Anhauchen gebeten und danach eine gute Weiterfahrt gewünscht.
Insofern bin ich immer ohne Probleme weitergekommen.
Viele Grüße,
Martin
Webseite mit XB2.NET und ausschließlich statischem Content in Form von HTML-Dateien: https://www.altem.de/
Webseite mit XB2.NET und ausschließlich dynamischem Content in Form von in-memory-HTML: https://meldungen.altem.de/
Mitglied der XUG Osnabrück
Vorsitzender des Deutschsprachige Xbase-Entwickler e. V.
- Tom
- Der Entwickler von "Deep Thought"
- Beiträge: 9361
- Registriert: Do, 22. Sep 2005 23:11
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 101 Mal
- Danksagung erhalten: 361 Mal
- Kontaktdaten:
Re: digitaler tachograph
Übrigens stimmt, was Martin weiter oben ausgeführt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einer Blutentnahme gegen den Willen des Verdächtigen eine richterliche Entscheidung vorangehen muss. Schon die Mitnahme zur Wache sei Teil der Maßnahme und müsse deshalb richterlich bestätigt werden. Bisher haben sich die Beamten darauf berufen, dass "Gefahr im Verzug" sei, und genau dagegen hat das BVG entschieden. Deshalb dürften erzwungene Blutentnahmen des Nachts mittelfristig zur Ausnahme werden, weil nachts kaum oder keine Richter aktiv sind. Dazu auch das hier:
http://www.abendblatt.de/hamburg/polize ... mburg.html
Ein Polizist kann darum bitten, dass man ihn anhaucht, und er kann auch darum bitten, dass man ins Röhrchen pustet. Beiden Bitten muss man nicht Folge leisten! Ist man aber nach Meinung des Polizisten verdächtig, was er später dann auch begründen muss, kann er versuchen, eine Blutentnahme anordnen zu lassen. Das bisher häufig genutzte Argument "Gefahr im Verzug" dürfte sich nur noch für dramatische Fälle aufrechterhalten lassen, also bei Fahrern, die erkennbar schwer angegangen sind.
http://www.abendblatt.de/hamburg/polize ... mburg.html
Ein Polizist kann darum bitten, dass man ihn anhaucht, und er kann auch darum bitten, dass man ins Röhrchen pustet. Beiden Bitten muss man nicht Folge leisten! Ist man aber nach Meinung des Polizisten verdächtig, was er später dann auch begründen muss, kann er versuchen, eine Blutentnahme anordnen zu lassen. Das bisher häufig genutzte Argument "Gefahr im Verzug" dürfte sich nur noch für dramatische Fälle aufrechterhalten lassen, also bei Fahrern, die erkennbar schwer angegangen sind.
Herzlich,
Tom
Tom
- brandelh
- Foren-Moderator
- Beiträge: 15696
- Registriert: Mo, 23. Jan 2006 20:54
- Wohnort: Germersheim
- Hat sich bedankt: 66 Mal
- Danksagung erhalten: 33 Mal
- Kontaktdaten:
Re: digitaler tachograph
da rücke ich doch lieber gleich mit der einfachen Wahrheit raus: "Nein", denn wenn ich fahren muss trinke ich nichtsTom hat geschrieben:Wer also gefragt wird, ob er Alkohol getrunken hat, sollte antworten: "Wenn Sie mir nicht begründen können, warum Sie diese Frage stellen, werde ich sie auch nicht beantworten."
Ansonsten hat TOM natürlich Recht was die Kontrollen angeht.
Die Polizei prüft die Verkehrsteilnehmer und Fahrzeuge ... und dabei wie durch ein Wunder riechen Sie eine "Fahne ...",
egal wie auch immer, bisher hat nach positivem oder verweigertem "pusten" der Polizist über "Gefahr im Verzug" schnell mal ne Blutuntersuchung angeordnet, das geht aber nicht hat ein Gericht entschieden !
Ein Bundesland hat nun angewiesen keinen Alkohol mehr zu prüfen bis die Polizei Gesetze dahingehend geändert sind,
dass die Polizei Blutkontrollen anordnen darf. Kam vor einigen Wochen im Fernsehen, aber genauer kann ich mich auch nicht mehr erinnern, es betrifft mich ja nicht
PS: Schon verwunderlich wie oft an Fasching und bei Weinfesten der Führerschein oder das Auto kontrolliert wird,
nur um das Wort "Alkoholkontrolle" zu vermeinden
Im Ernst, Alkohol oder Drogen im Blut sind doch weit gefährlicher, als die meisten kleineren Mängel am Auto ... es wundert mich dass das nicht tatsächlich regelmäßig geprüft wird.
Gruß
Hubert
Hubert
- brandelh
- Foren-Moderator
- Beiträge: 15696
- Registriert: Mo, 23. Jan 2006 20:54
- Wohnort: Germersheim
- Hat sich bedankt: 66 Mal
- Danksagung erhalten: 33 Mal
- Kontaktdaten:
Re: digitaler tachograph
TOM hat die Stellen gefunden, über die ich was gehört hatte, aber ich kann nur sagen, dass ich dies für einen untragbaren Zustand halte
Muss erst ein Unfall passieren bis ein Alkoholsünder aus dem Verkehr gezogen wird ?
Einmal hatten Sie mich in Verdacht, mein neues Scheibenputzmittel hatte nämlich Alkohol enthalten und danach geduftet.
Ein kräftiger "Anhaucher" von mir klärte die Situation
PS: das einzige mal das ich gepustet habe war 20 km hinter der französchen Grenze ... die verstehen keinen Spaß und ob man dort MUSS oder nicht
Muss erst ein Unfall passieren bis ein Alkoholsünder aus dem Verkehr gezogen wird ?
Einmal hatten Sie mich in Verdacht, mein neues Scheibenputzmittel hatte nämlich Alkohol enthalten und danach geduftet.
Ein kräftiger "Anhaucher" von mir klärte die Situation
PS: das einzige mal das ich gepustet habe war 20 km hinter der französchen Grenze ... die verstehen keinen Spaß und ob man dort MUSS oder nicht
Gruß
Hubert
Hubert
- Tom
- Der Entwickler von "Deep Thought"
- Beiträge: 9361
- Registriert: Do, 22. Sep 2005 23:11
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 101 Mal
- Danksagung erhalten: 361 Mal
- Kontaktdaten:
Re: digitaler tachograph
Hallo, Hubert.
Es ist verboten, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug zu führen; bei Alkohol gelten Grenzwerte, bei Drogen (der Konsum von Drogen ist übrigens nicht verboten!) muss gutachterlich bestimmt werden, ob sie zu Einschränkungen geführt haben.
Viele andere Dinge sind auch verboten. Trotzdem hat der Staat nicht das Recht, alle Bürger regelmäßig dahingehend zu überprüfen, ob sie irgendwelche Straftaten begangen haben. Er darf weder in meinem Keller nach Leichen suchen, noch mich dahingehend kontrollieren, ob ich nüchtern fahre. Beides darf er erst, wenn ein Verdacht besteht. Das ist ein hehres Grundprinzip unseres Rechtssystems. Es hat zwar den "Nachteil", dass es manchmal erst Opfer geben muss, bis ein Täter gestellt werden kann, aber freiheitliche Prinzipien wiegen eben stärker. Verblüffenderweise akzeptieren viele Menschen einfach so, dass sie pausenlos kontrolliert werden, ohne irgendwas getan zu haben oder "verdächtig" zu sein. Dieses Tolerieren ist ein falsches Denkmodell. Der Staat ist nicht dazu da, uns vor uns selbst zu schützen. Und in das Fadenkreuz der Fahnung sollte man nur gelangen, wenn man tatsächlich verdächtig ist. Das ist man aber nicht, nur weil man ein Auto fährt, auch wenn vielleicht einer von tausend Fahrern betrunken ist, was eine sehr hohe Zahl wäre.
Weil es nicht geprüft werden darf, und das ist auch gut so!es wundert mich dass das nicht tatsächlich regelmäßig geprüft wird.
Es ist verboten, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug zu führen; bei Alkohol gelten Grenzwerte, bei Drogen (der Konsum von Drogen ist übrigens nicht verboten!) muss gutachterlich bestimmt werden, ob sie zu Einschränkungen geführt haben.
Viele andere Dinge sind auch verboten. Trotzdem hat der Staat nicht das Recht, alle Bürger regelmäßig dahingehend zu überprüfen, ob sie irgendwelche Straftaten begangen haben. Er darf weder in meinem Keller nach Leichen suchen, noch mich dahingehend kontrollieren, ob ich nüchtern fahre. Beides darf er erst, wenn ein Verdacht besteht. Das ist ein hehres Grundprinzip unseres Rechtssystems. Es hat zwar den "Nachteil", dass es manchmal erst Opfer geben muss, bis ein Täter gestellt werden kann, aber freiheitliche Prinzipien wiegen eben stärker. Verblüffenderweise akzeptieren viele Menschen einfach so, dass sie pausenlos kontrolliert werden, ohne irgendwas getan zu haben oder "verdächtig" zu sein. Dieses Tolerieren ist ein falsches Denkmodell. Der Staat ist nicht dazu da, uns vor uns selbst zu schützen. Und in das Fadenkreuz der Fahnung sollte man nur gelangen, wenn man tatsächlich verdächtig ist. Das ist man aber nicht, nur weil man ein Auto fährt, auch wenn vielleicht einer von tausend Fahrern betrunken ist, was eine sehr hohe Zahl wäre.
Herzlich,
Tom
Tom
- brandelh
- Foren-Moderator
- Beiträge: 15696
- Registriert: Mo, 23. Jan 2006 20:54
- Wohnort: Germersheim
- Hat sich bedankt: 66 Mal
- Danksagung erhalten: 33 Mal
- Kontaktdaten:
Re: digitaler tachograph
Sicherlich wäre eine Blutkontrolle nach Belieben (das Labor hat grad nichts zu tun) keine gute Idee, aber eine "Alkoholkontrolle" die auffällige Autos zur näheren Untersuchung herauswinkt und danach nach "Atemluft schnuppern" den Verdacht erhärtet oder fallen läßt, das fände ich gut.
So wird es ja im Prinzip bei normalen Verkehrskontrollen auch gemacht.
Das ist etwas völlig anderes als mal so eben eine Wohnung zu durchsuchen, ob der Bewohner irgendwas angestellt hat.
Das ein Polizist einen nach Alkohol stinkenden Fahrer, der ihn anlallt aber laufen lassen muss, weil er keinen Richter findet, das halte ich für falsch
PS: soweit ich mich erinnere versuchen Sie dies ja per Gesetzt zu erlauben. Das BVG hat meines Wissens nämlich nur bemängelt, dass die Rechtsgrundlage dafür fehlt.
So wird es ja im Prinzip bei normalen Verkehrskontrollen auch gemacht.
Das ist etwas völlig anderes als mal so eben eine Wohnung zu durchsuchen, ob der Bewohner irgendwas angestellt hat.
Das ein Polizist einen nach Alkohol stinkenden Fahrer, der ihn anlallt aber laufen lassen muss, weil er keinen Richter findet, das halte ich für falsch
PS: soweit ich mich erinnere versuchen Sie dies ja per Gesetzt zu erlauben. Das BVG hat meines Wissens nämlich nur bemängelt, dass die Rechtsgrundlage dafür fehlt.
Gruß
Hubert
Hubert
- Tom
- Der Entwickler von "Deep Thought"
- Beiträge: 9361
- Registriert: Do, 22. Sep 2005 23:11
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 101 Mal
- Danksagung erhalten: 361 Mal
- Kontaktdaten:
Re: digitaler tachograph
Hallo, Hubert.
Die Mitnahme zur Wache und die erzwungene Blutentnahme sind gravierende Maßnahmen; man redet in diesem Zusammenhang auch von "freiheitseinschränkenden Maßnahmen". Die Blutentnahme selbst verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und stellt eine Körperverletzung dar. So etwas sollte, wie ich, dem BVG-Spruch folgend, finde, nur ausnahmsweise geschehen, und der Verdacht sollte nicht nur auf Indizien beruhen. Wenn man ein bisschen im Netz stöbert, findet man viele Erfahrungsberichte von Leuten, die aufgrund sehr obskurer "Beweise" zu Alkoholkontrollen gezwungen wurden. Vorhin habe ich von jemandem gelesen, dem das passierte, weil er nicht "auf Lichtzeichen" (Lichthupe) reagiert hatte.
Es ist ein sehr fragwürdiges Argument, zu meinen, mehr Kontrolle würde zu mehr Sicherheit führen. Wären verdachtsfreie Alkoholkontrollen erlaubt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, müsste um den Faktor 10.000 häufiger kontrolliert werden als bisher. Letztlich müsste man das gleiche Prinzip anwenden, das schon im Flugverkehr gilt: Alle werden immer kontrolliert, ohne Ausnahme, und unter Missachtung der menschlichen Würde und aller Freiheitsrechte. Aber dieses Beispiel zeigt gut, dass auch diese ausnahmslose Kontrolle überhaupt nicht funktioniert. Davon abgesehen raubt sie eines unserer kostbarsten Güter, nämlich unsere Freiheit. Die mit Verantwortung einhergeht. Wem seine Freiheit und die Freiheit der anderen wichtig ist, wer also beides respektiert, wird nicht angetrunken ins Auto steigen. Die meisten handeln auch genau so - die überwältigende Mehrheit. Diese Leute - wie bei der Terrorfahndung - in Sippenhaft zu nehmen, ist grundfalsch. Und auch wie bei der "Terrorfahndung" würde es keinen tatsächlichen Zugewinn an "Sicherheit" generieren. Sondern nur mehr Angst. Ergebnis wäre ein Polizei- und Überwachungsstaat. Einige Länder - wie Großbritannien - sind schon auf dem Weg dorthin. Zum Glück haben wir noch unser Bundesverfassungsgericht.
Das wird auch bestenfalls für eine Übergangszeit so sein. In Hamburg wurde bereits ein richterlicher Eildienst eingerichtet. Andere Bundesländer werden nachziehen.Das ein Polizist einen nach Alkohol stinkenden Fahrer, der ihn anlallt aber laufen lassen muss, weil er keinen Richter findet, das halte ich für falsch
Die Mitnahme zur Wache und die erzwungene Blutentnahme sind gravierende Maßnahmen; man redet in diesem Zusammenhang auch von "freiheitseinschränkenden Maßnahmen". Die Blutentnahme selbst verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und stellt eine Körperverletzung dar. So etwas sollte, wie ich, dem BVG-Spruch folgend, finde, nur ausnahmsweise geschehen, und der Verdacht sollte nicht nur auf Indizien beruhen. Wenn man ein bisschen im Netz stöbert, findet man viele Erfahrungsberichte von Leuten, die aufgrund sehr obskurer "Beweise" zu Alkoholkontrollen gezwungen wurden. Vorhin habe ich von jemandem gelesen, dem das passierte, weil er nicht "auf Lichtzeichen" (Lichthupe) reagiert hatte.
Es ist ein sehr fragwürdiges Argument, zu meinen, mehr Kontrolle würde zu mehr Sicherheit führen. Wären verdachtsfreie Alkoholkontrollen erlaubt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, müsste um den Faktor 10.000 häufiger kontrolliert werden als bisher. Letztlich müsste man das gleiche Prinzip anwenden, das schon im Flugverkehr gilt: Alle werden immer kontrolliert, ohne Ausnahme, und unter Missachtung der menschlichen Würde und aller Freiheitsrechte. Aber dieses Beispiel zeigt gut, dass auch diese ausnahmslose Kontrolle überhaupt nicht funktioniert. Davon abgesehen raubt sie eines unserer kostbarsten Güter, nämlich unsere Freiheit. Die mit Verantwortung einhergeht. Wem seine Freiheit und die Freiheit der anderen wichtig ist, wer also beides respektiert, wird nicht angetrunken ins Auto steigen. Die meisten handeln auch genau so - die überwältigende Mehrheit. Diese Leute - wie bei der Terrorfahndung - in Sippenhaft zu nehmen, ist grundfalsch. Und auch wie bei der "Terrorfahndung" würde es keinen tatsächlichen Zugewinn an "Sicherheit" generieren. Sondern nur mehr Angst. Ergebnis wäre ein Polizei- und Überwachungsstaat. Einige Länder - wie Großbritannien - sind schon auf dem Weg dorthin. Zum Glück haben wir noch unser Bundesverfassungsgericht.
Herzlich,
Tom
Tom