Digitale Schnittstelle Finanzamt bei Steuerprüfungen

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Werner_Bayern
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Digitale Schnittstelle Finanzamt bei Steuerprüfungen

Beitrag von Werner_Bayern »

Servus,

wer kennt den aktuellen Stand bei uns in Deutschland? Ist man inzwischen als Hersteller z. B. eines Lohnprogrammes gesetzlich verpflichtet, eine Schnittstelle zu deren Prüfungssoftware anzubieten? Wir haben das bisher über einen Excel-Export aller Daten realisiert, angeblich sei das schon lange nicht mehr ausreichend?

Frage 2: Was ist, wenn man das nicht macht, also z. B. beim Excel-Export bleibt?
es grüßt

Werner

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Werner_Bayern
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Re: Digitale Schnittstelle Finanzamt bei Steuerprüfungen

Beitrag von Werner_Bayern »

Zwischenstand: Ab 01.01.2018 ist es verbindlich, bis dahin war es eine Empfehlung. Weiter heißt es - Zitat:
Nach § 41 Absatz 1 Satz 7 EStG in Verbindung mit § 4 Absatz 2a LStDV haben Arbeitgeber die aufzuzeichnenden lohnsteuerrelevanten Daten der Finanzbehörde nach einer amtlich vorgeschriebenen einheitlichen digitalen Schnittstelle elektronisch bereitzustellen. Dies gilt unabhängig von dem vom Arbeitgeber eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm. Zur Vermeidung unbilliger Härten können in begründeten Fällen die lohnsteuerlichen Daten auch in einer anderen auswertbaren Form bereitgestellt werden.
Die amtlich vorgeschriebene DLS ist ein Standarddatensatz mit einer einheitlichen Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfelder. Die jeweils aktuelle Version der DLS mit weitergehenden Informationen steht auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.bzst.bund.de zum Download bereit.
Den Härtefall hab ich beim Finanzamt jetzt mal angemeldet 8)
es grüßt

Werner

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