Hallo, Herbert.
Weitere Frage dazu: Könnte die XBase e.V. auch die Rechte von in Konkurs gegangenen (Mitglieder-)-Firmen übernehmen? Also quasi als Absicherung dastehen?
Vom Prinzip her
könnte er das tun. Die Gegenfrage lautet aber: Wie sollte eine damit verbundene
Verpflichtung aussehen/formuliert werden? Wenn ein Verein seinen Mitgliedern versichert, in deren Konkursfall dafür zu sorgen, dass die Projekte weitergeführt werden, damit die Mitglieder dies ihren Kunden gegenüber als "Sicherheitsargument" verkaufen können, müsste damit auch eine Verpflichtung der Mitglieder einhergehen, dies zu leisten. Mit anderen Worten: Als Vereinsmitglied würde man sich auf Gedeih und Verderb dazu verpflichten, in solch einem Fall fremden Code zu studieren und dann Änderungen daran vorzunehmen, schlimmstenfalls auf Basis irgendwelcher Serviceverträge, die man nicht kennt. Das ist eine sehr haarige Situation, der ich mich freiwillig nicht aussetzen wollen würde.
Diese Idee wird ja schon länger diskutiert. Ich halte es - aus den o.g. Gründen - für nicht praktikabel, dies zu einer Serviceleistung eines solchen Vereins zu machen. Für sinnvoller hielte ich es, wenn mehrere kleine Softwarefirmen einfache G.b.R.s (Gesellschaften bürgerlichen Rechts - gemeinsame Gewerbeanmeldung genügt), zum Beispiel als Arbeitsgemeinschaften, gründen würden, die genau das gewährleisten würden. Die Teilnehmerfirmen sollten/müssten dann für den Fall der Fälle eine Art "Versicherungsprämie" an die gemeinsame Firma zahlen, denn diese Leistung müsste ja irgendwie finanziert werden. Also: Einzelunternehmung A, B, C und D gründen gemeinsam die Firma "Software-Ausfallschutzvereinigung A, B, C und D G.b.R.", in die A, B, C und D z.B. jeweils 20, 50 oder 100 Euro pro Monat einzahlen. Jedes beteiligte Unternehmen hinterlegt monatlich Sicherungskopien der eigenen Software verschlüsselt auf einem bestimmten Server, und im Konkursfall wird der Schlüssel innerhalb der Gruppe veröffentlicht, so dass die Ausfallschutzvereinigung einspringen kann. Den hierfür nötigen Aufwand finanziert sie aus den monatlichen Beiträgen. Nun stellt sich aber sofort die Frage, was anschließend passieren soll. Übernimmt die Schutzvereinigung automatisch alle Kundenverträge? Eigentlich kann sie das nicht, weil derlei Bestandteil der Konkursmasse wird. Wenn man diesen Vorgang vertraglich vorsehen würde, entstünde das Problem, dass man sich der Gläubiger-Übervorteilung schuldig machen würde, denn man würde einen geldwerten Bestandteil des Konkursunternehmens quasi von hinten durch die Brust aus der Pleitefirma herausschneiden. Und für wie lange sollte das funktionieren? Wie viele Einzelunternehmen sind kapazitativ dazu in der Lage, plötzlich auch noch eine weitere Firma - von deren Geschäftsfeld man keine Ahnung hat - parallel zu betreiben? Eigentlich wäre es dann viel schlauer,
gleich gemeinsam eine größere Firma zu gründen, die eben alle Einzelfirmen
betreibt, und zwar als Tochterfirmen. Gewinne und Verluste müsste man dann für das Tagesgeschäft entsprechend verteilen. Aber auch hier wäre die Haftungssituation irre komplex und manch einer stünde vor der großen Gefahr, plötzlich Teile seines Kapitals zu verlieren, weil andere den Bach runtergegangen sind. Und so weiter und so weiter.
Was ich damit sagen will: Ich halte diese Idee grundsätzlich für etwas weltfremd.