Hallo
habe eine Frage bezüglich GDPdU Datenexport mit dbf Dateien.
Soweit ich herhausgefunden habe gehört zu den bereitzustellenden Daten (dbf-Dateien) eine index.xml Datei die die Datenbeschreibung enthält.
Hat sowas schon mal einer gemacht ?
bzw.
Hat jemand ein Beispiel was diese xml Datei dann alles enthalten muß ?
mfg Peter
GDPdU Datenexport
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Re: GDPdU Datenexport
Hallo Peter,
ich bin aktuell am erstellen eines GDPdU Exports.
Laut meinen Unterlagen enthält die index.xml die Feldbeschreibung der übergebenen Daten (in meinem Fall CSV-Dateien)
und die Informationen für die Relationen zwischen den CSV-Dateien.
Dazu gehört noch eine Datei 'gdpdu-01-08-2002.dtd' - diese enthält die Informationen zur Interpretation der index.xml.
Diese Datei bleibt, nach meinem jetzigen Wissensstand, unverändert.
Im Anhang findest Du das Beispiel einer index.xml aus den Unterlagen.
Gruß
Volker
ich bin aktuell am erstellen eines GDPdU Exports.
Laut meinen Unterlagen enthält die index.xml die Feldbeschreibung der übergebenen Daten (in meinem Fall CSV-Dateien)
und die Informationen für die Relationen zwischen den CSV-Dateien.
Dazu gehört noch eine Datei 'gdpdu-01-08-2002.dtd' - diese enthält die Informationen zur Interpretation der index.xml.
Diese Datei bleibt, nach meinem jetzigen Wissensstand, unverändert.
Im Anhang findest Du das Beispiel einer index.xml aus den Unterlagen.
Gruß
Volker
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Re: GDPdU Datenexport
Hallo Volker,
vielen Dank für deine Anwort.
Der Aufbau der index.xml Datei bezüglich CSV Dateien habe ich schon gekannt.
Um was es mir aber geht ist der mögliche Aufbau der xml Datei, wenn nur dbf Dateien verwendet wird.
Es kann natürlich auch sein, daß durch die bloße Beigabe einer schriftlichen Struckturbeschreibung zur bereitgestellen DBF (Felder und was sie bedeuten) der GDPdU Vorgabe genüge getan ist !?
mfg
Peter
vielen Dank für deine Anwort.
Der Aufbau der index.xml Datei bezüglich CSV Dateien habe ich schon gekannt.
Um was es mir aber geht ist der mögliche Aufbau der xml Datei, wenn nur dbf Dateien verwendet wird.
Es kann natürlich auch sein, daß durch die bloße Beigabe einer schriftlichen Struckturbeschreibung zur bereitgestellen DBF (Felder und was sie bedeuten) der GDPdU Vorgabe genüge getan ist !?
mfg
Peter
Gruss Peter
Re: GDPdU Datenexport
Dass genügt ganz bestimmt nicht.Peter Schweitzer hat geschrieben: Es kann natürlich auch sein, daß durch die bloße Beigabe einer schriftlichen Struckturbeschreibung zur bereitgestellen DBF (Felder und was sie bedeuten) der GDPdU Vorgabe genüge getan ist !?
Sinn und Zweck der GDPdU ist es ja gerade, dass der Prüfer die Daten vollautomatisch einlesen kann.
Unter
https://www.scopevisio.com/ratgeber/buchhaltung/gdpdu
findet sich folgendes
also müsste es gehen.Die Betriebsprüfer verwenden die Software IDEA, die folgende Datenformate erkennt, wenn die Strukturinformationen in auswertbarer Form bereitstehen:
ASCII feste Länge
ASCII Delimited (inklusive kommagetrennter Wert)
EBCDIC-Dateien mit fester Länge
EBCDIC-Dateien mit variabler Länge
Excel
Access
dBASE
Lotus 123
ASCII Druckdateien mit Informationen für Datenelemente und Struktur
Dateien von SAP/AIS
Nur solltest Du dir die Frage stellen warum Du dir das antust.
Die DATEV exportiert *.csv, *.dtd, *.xml
Gruß
Alfred
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Re: GDPdU Datenexport
Hallo zusammen,
gibt es denn eine Richtlinie (Vereinbarung oder Gesetz), dass eine Software (im Bereich Warenwirtschaft) die Daten über diese Schnittstelle bereitstellen muss? Reicht das eventuell schon aus, wenn die angebundene externe Fibu die Daten im GDPdU-Format erstellen kann? Wer kennt sich den damit aus?
gibt es denn eine Richtlinie (Vereinbarung oder Gesetz), dass eine Software (im Bereich Warenwirtschaft) die Daten über diese Schnittstelle bereitstellen muss? Reicht das eventuell schon aus, wenn die angebundene externe Fibu die Daten im GDPdU-Format erstellen kann? Wer kennt sich den damit aus?
Gruß Bertram
http://www.tobax.de
Mitglied der XUG Cologne
Mitglied der XUG Osnabrück
Beisitzer des Deutschsprachige Xbase-Entwickler e.V.
Solange Kakaobohnen an Bäumen wachsen ist Schokolade Obst!
Re: GDPdU Datenexport
In der Praxis hat es bislang gereicht wenn der Prüfer die Daten der Fibu einlesen konnte.
Das Recht auf Datenzugriff ist für den Betriebsprüfer jedoch wesentlich weiter gefaßt:
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=4
Das Recht auf Datenzugriff ist für den Betriebsprüfer jedoch wesentlich weiter gefaßt:
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=4