Compiler oder Programmierer gesucht

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brandelh
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Re: Compiler oder Programmierer gesucht

Beitrag von brandelh »

Tom hat geschrieben:Aber wir haben hier ja die Situation, dass der Entwickler keine Lizenz hat.
Er hat zwar Quellcodes erzeugt, kann aber keine Kompilate erzeugen.
Wenn ich das richtig gelesen habe, liegt hier der Fall vor, dass CLIPPER Quellcode vorhanden ist, in dem einige Tippfehler verbessert wurden.
Dieser soll einmalig unter Xbase++ übersetzt werden.

Solange kein Gericht was anderes vorschreibt (die haben natürlich immer Recht :-) ) ist das für mich eindeutig der Fall,
dass ein Xbase++ Lizenzinhaber den dann lokal vorhandenen Quellcode übersetzen darf und alles zurücksendet.

Ich gebe dir Recht, wenn man davon ausgeht, dass auf Dauer geplant wäre daraus ein "Geschäftsmodell" zu machen.
Und mal kurz die Lizenz hin und zurück zu "verkaufen" geht natürlich auch nicht.
Gruß
Hubert
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Re: Compiler oder Programmierer gesucht

Beitrag von georg »

imadevel hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe hier ein mit xBase 1.9 entwickeltes Programm übernommen, ...
Hallo,


wiewohl das Problem gelöst ist, macht die Diskussion halt Spass.

Sachstand: das Programm wurde in Xbase entwickelt und sollte daher auch als EXE mit Laufzeitbibliotheken vorliegen. Der Anwender hat also rechtmässig Zugriff auf die Laufzeitbibliotheken. Damit entsteht an dieser Stelle kein Problem.

Ich darf ja nicht nur "meinen" Quellcode compilieren, sondern auch anderen, egal aus welcher Quelle. Was ich mit dem Ergebnis mache, ist auch meine Sache: behalten, löschen, verbrennen (wird was aufwändiger, geht aber), oder auch weitergeben.
Liebe Grüsse aus der Eifel,

Georg S. Lorrig
Redakteur der Wiki des Deutschprachigen Xbase-Entwickler e.V.
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Tom
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Re: Compiler oder Programmierer gesucht

Beitrag von Tom »

Hallo, Georg.

Ich fürchte, ganz so einfach ist es nicht. Durch das Kompilieren und Linken entsteht aus dem beliebigen Quellcode ein Produkt, das nur dann entstehen kann, wenn dieser Compiler/Linker eingesetzt wird. Das entstehende Produkt ist dadurch lizenzrechtlich mit dem Compiler verbunden; da das Kompilat zudem Bestandteile enthält, die der Compiler bzw. Linker hinzufügt, ist sogar das Urheberrecht berührt - theoretisch können auch Patente betroffen sein. Schließlich kommt etwas (völlig) anderes heraus, wenn ich den gleichen Quellcode mit Clipper, Harbour oder anderen Produkten übersetze.

Natürlich kannst du mit Deinem Compiler alles kompilieren, was Dir an PRGs so vor die Füße fällt, aber die Kernfrage ist doch, was Du damit anfangen darfst. Oder was jemand, der Dir seine PRGs gegeben hat, mit den entstandenen EXEn und DLLs anfangen darf. Wenn Du Urheber der PRGs warst oder als Zulieferer oder freier Mitarbeiter für das Unternehmen tätig bist, dem Du als Ergebnis Deiner Arbeit nur die ausführbaren Programme lieferst, dürfte das unproblematisch sein. Bietest Du aber die Übersetzung des Quellcodes in Binärcode als Dienstleistung an, erhält Dein Auftraggeber ein Produkt, das er aus lizenzrechtlicher Sicht sehr wahrscheinlich nicht weitergeben darf.
Herzlich,
Tom
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Re: Compiler oder Programmierer gesucht

Beitrag von imadevel »

Da hat sich ja eine sehr spannende Diskussion entwickelt ... Da ja auch viel über die Lizenzproblematiken diskutiert wurde, von mir noch als Anmerkung die besondere Rechtslage in Deutschland: Vertragsbestandteil können nur Bedinungen werden, über die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Einigkeit zwischen den Vertragspartner bestand. Aus diesem Grund sind ja die klassischen im US-Bereich üblichen Lizenzbedingungen mit Anzeige erst bei der Installation nach hiesigem Recht einfacher Müll und entfalten keine Wirkung: Der Vertrag kam ja schon vor der Installation zu stande, insofern greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Einen Unterschied kann man m.E.n. nur bei Software ohne Gegenleistung (also kostenloser Software) annehmen, da man hier argumentieren kann, dass der Vertrag erst mit der Installation zustande kommt.

Das ist ja auch der Grund, warum die Versuche von Herstellern bei Kaufsoftware einen Weiterverkauf per Lizenzbedingung zu verbieten, gescheitert sind: Die Gerichte gehen davon aus, dass eben Kaufrecht gilt und mit dem Verkauf an den Käufer das Recht des Verkäufers an dem Produkt erschöpft ist. Mit ein Grund dafür, dass die Hersteller immer mehr zu Mietmodellen übergehen.
Viele Grüße

Peter
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Re: Compiler oder Programmierer gesucht

Beitrag von brandelh »

imadevel hat geschrieben: Das ist ja auch der Grund, warum die Versuche von Herstellern bei Kaufsoftware einen Weiterverkauf per Lizenzbedingung zu verbieten,
gescheitert sind: Die Gerichte gehen davon aus, dass eben Kaufrecht gilt und mit dem Verkauf an den Käufer das Recht des Verkäufers
an dem Produkt erschöpft ist. Mit ein Grund dafür, dass die Hersteller immer mehr zu Mietmodellen übergehen.
das trifft aber nur für "Hardware Produkte" zu, bei download Software denke ich gilt das nicht.

Viele der "Bedingungen" die Software Verkäufer so vorschreiben würden einer gerichtlichen Überprüfung eh nicht stand halten,
da sie ähnlich wie die AGB den Käufer übergebühr benachteiligen.
Der Tenor lautet ja "Wir dürfen alles und haften für nichts, du darfst zahlen und die Klappe halten."

Was im einzelnen dann wirklich gilt, da sind die Gerichte frei bei der Entscheidung.
Hierbei kommt es dann aber auch auf das Ziel an, wenn der geschädigte Kunde etwas will, muss er beweißen dass seine Ansprüche berechtigt sind.
Will der Hersteller ein Fehlverhalten des Kunden monieren, muss er auch das beweisen, die Beweislast ist sicher nicht einfach zu tragen.

Alaska verbietet die Vermietung, das ist klar und wie gesagt, ein Geschäftsmodell:
"Ihr schreibt Quellcode, ich kompiliere das gegen Geld als dauerhafte Dienstleistung ..." geht sicher nicht.
Mit der Werbung dafür würde der Alaska-Lizenznehmer sicher Ärger bekommen.
Auch das "für Zeit verschieben von Lizenzen" geht nicht, in den Lizenzbedingungen steht eindeutig "dauerhafte Übertragung ... erlaubt".

Dass aber der mit Alaska in keiner Weise verbundene Inhaber einer EXE mit Laufzeit-DLL dieses nicht als Paket verkaufen darf,
das widerspricht jeglicher Logik. Wäre das so, dürfte kein Softwareverkäufer Anwendungen Dritter verkaufen.
Die berechtigt übersetzte EXE mit den dann berechtigt übergebenen DLL Dateien sind als Paket zu sehen.

Ich lasse mir sicher nicht vorschreiben, nur meinen eigenen Quellcode übersetzen zu dürfen und damit käme Alaska auch nicht durch.
Ich würde es aber auch nicht an die große Glocke hängen, ausgeholfen zu haben ;-)
Gruß
Hubert
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Re: Compiler oder Programmierer gesucht

Beitrag von Lewi »

Ich sehe das so:

Wenn ich einen Quell-Code von jemanden bekomme, kann ich ihn mit meiner lizenzierten xBase-Version compilieren und an wen auch immer ausliefern, auch an denjenigen, von dem ich den Quell-Code habe. Die Weitergabe der Alaska-Laufzeitumgebung stellt im Zusammenhang mit den generierten EXE-/DLL-Files kein Lizenzverstoß dar.

Ich kenne keine Passage der Lizenzvereinbarung, das ich nur "eigen programmierten Code" compilieren und ausliefern darf. ;-)
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Lewi
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Re: Compiler oder Programmierer gesucht

Beitrag von Lewi »

Lizenzrechtlich ist die Weitergabe von Programmen und der Laufzeitumgebung klar geregelt: Das Programm muß mit einer lizenzierten Version compliert werden, um (a) die Laufzeitumgebung zu nutzen und (b) diese mit ausliefern zu können. Danach erschöpfen sich die Rechte von ALASKA (abgesehen von Änderungen an den Laufzeitbibliotheken; diese bleiben lizenzrechtlich immer Eigentum von ALASKA) .

Was die Einräumung von Nutzungsrechten der compilierten Software betrifft, liegt das im Ermessen des Herausgebers des Programms.
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