Mails auslesen
Moderator: Moderatoren
- Rudolf
- Programmier-Gott
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Hallo Leute,
habe gerade mit Marshall Soft eine Lösung in mein ERP Sytem eingebaut, welches Mails mit XML- Anhang einliest und aus dem XML-File einen Auftrag macht. Also eine ziemlich ähnliche Anforderung.
Ich lese zuerst die Messages aus den Emails am Sever aus und hole mir daraus die Infos für die weitere Verteilung. Den Inhalt speichere ich in eine Datei, dann kann ich ohne Risiko das entsprechende Mail vom Server löschen.
Funktioniert super und ist innerhalb kurzer Zeit zu realisiern. Kann also Marshallsoft nur empfehlen. Ein kleines Problem ist mir aufgefallen. Es wird der aktuelle Pfad verändert, den muss man sich merken und nachher wieder herstellen.
Wenn also jemand Hilfe braucht, kann er den Code gerne haben.
Grüsse
Rudolf
habe gerade mit Marshall Soft eine Lösung in mein ERP Sytem eingebaut, welches Mails mit XML- Anhang einliest und aus dem XML-File einen Auftrag macht. Also eine ziemlich ähnliche Anforderung.
Ich lese zuerst die Messages aus den Emails am Sever aus und hole mir daraus die Infos für die weitere Verteilung. Den Inhalt speichere ich in eine Datei, dann kann ich ohne Risiko das entsprechende Mail vom Server löschen.
Funktioniert super und ist innerhalb kurzer Zeit zu realisiern. Kann also Marshallsoft nur empfehlen. Ein kleines Problem ist mir aufgefallen. Es wird der aktuelle Pfad verändert, den muss man sich merken und nachher wieder herstellen.
Wenn also jemand Hilfe braucht, kann er den Code gerne haben.
Grüsse
Rudolf
Rudolf Reinthaler
http://www.formcommander.net
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Hi,
ich will ja nicht klug..., aber für elektronische Post mit steuerrelevantem Inhalt, das sind auch Verkaufsbestätigungen, Bestellungen etc., gelten strenge Anforderungen nach Steuerrecht. Das heißt: jederzeit inhaltliche Vergleichbarkeit mit weiterführenden Unterlagen, jederzeit Lesbarmachung, Maschinenlesbarkeit aus der elektronischen Archivierung heraus.
Das heißt auch, ich muss die Originalmail im Zweifelsfall als solche "vorweisen" können. Deshalb halte ich das "nur" Auslesen über POP3 und folgendes Löschen für problematisch.
Gruß MaBeLa
ich will ja nicht klug..., aber für elektronische Post mit steuerrelevantem Inhalt, das sind auch Verkaufsbestätigungen, Bestellungen etc., gelten strenge Anforderungen nach Steuerrecht. Das heißt: jederzeit inhaltliche Vergleichbarkeit mit weiterführenden Unterlagen, jederzeit Lesbarmachung, Maschinenlesbarkeit aus der elektronischen Archivierung heraus.
Das heißt auch, ich muss die Originalmail im Zweifelsfall als solche "vorweisen" können. Deshalb halte ich das "nur" Auslesen über POP3 und folgendes Löschen für problematisch.
Gruß MaBeLa
- brandelh
- Foren-Moderator
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Hallo MaBeLa,
wenn die eMail nicht signiert ist, nützt die gar nichts. Noch nichtmal um dem Besteller gegenüber zu beweisen, dass er sie abgesandt hat.
Der Bestellvorgang dürfte das Finanzamt als solcher gar nicht interessieren, oder irre ich da ?
Erst die Rechnung - schriftlich oder signiert - ist von Bedeutung.
Andererseits eignet sich das Medium für sensible Daten sowieso nicht.
Beweissicherung gleich null.
Das muß der Verantwortliche schon bedenken.
wenn die eMail nicht signiert ist, nützt die gar nichts. Noch nichtmal um dem Besteller gegenüber zu beweisen, dass er sie abgesandt hat.
Der Bestellvorgang dürfte das Finanzamt als solcher gar nicht interessieren, oder irre ich da ?
Erst die Rechnung - schriftlich oder signiert - ist von Bedeutung.
Andererseits eignet sich das Medium für sensible Daten sowieso nicht.
Beweissicherung gleich null.
Das muß der Verantwortliche schon bedenken.
Gruß
Hubert
Hubert
Ich wills nicht ausweiten, aber leider wird die Sachlage oftmals arg unterschätzt. E-Mail ist vom Gesetzgeber als "Geschäftskorrespondenz" eingestuft, bzw. als "Handelsbrief" bei E-Mails mit geschäftlichem Bezug. Und hier greifen nun genau die Gesetze, die auch für das gute alte Papier gelten.
Simples Beispiel ist Mail und Reply-Mail, entsprechenden Inhalt vorrausgesetzt, kommt es hier auf elektronischem Weg zu einem rechtskräftigen Vertragsabschluß lt. Gesetzgeber.
Zum Thema "Beweiskraft einer Mail" (ob signiert oder nicht), hier reicht dem Gesetzgeber der Tatbestand, daß z. B. Geschäftsvorgänge zwischen den Beteiligten in dieser Form alltäglich sind.
Damit ich hier nicht als knochentrocken aus dem Forum fliege, erspare ich mir weitere Ausführungen.
Gruß MaBeLa
Simples Beispiel ist Mail und Reply-Mail, entsprechenden Inhalt vorrausgesetzt, kommt es hier auf elektronischem Weg zu einem rechtskräftigen Vertragsabschluß lt. Gesetzgeber.
Zum Thema "Beweiskraft einer Mail" (ob signiert oder nicht), hier reicht dem Gesetzgeber der Tatbestand, daß z. B. Geschäftsvorgänge zwischen den Beteiligten in dieser Form alltäglich sind.
Damit ich hier nicht als knochentrocken aus dem Forum fliege, erspare ich mir weitere Ausführungen.
Gruß MaBeLa
- Manfred
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Hi MaBeLa,
nönö, Du hast schon recht. Leider hast Du jetzt bei mir auch wieder den Prozess des Überlegens angeworfen. Ich verdränge diese Angelegenehit auch immer wieder gerne.
nönö, Du hast schon recht. Leider hast Du jetzt bei mir auch wieder den Prozess des Überlegens angeworfen. Ich verdränge diese Angelegenehit auch immer wieder gerne.
Gruß Manfred
Mitglied der XUG Osnabrück
Schatzmeister des Deutschsprachige Xbase-Entwickler e.V.
großer Fan des Xbaseentwicklerwiki https://wiki.xbaseentwickler.de/index.p ... Hauptseite
Doof kann man sein, man muß sich nur zu helfen wissen!!
Mitglied der XUG Osnabrück
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Doof kann man sein, man muß sich nur zu helfen wissen!!
- brandelh
- Foren-Moderator
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Mit den Anforderungen an eine Firma kenne ich mich nicht so aus, kommt vielleicht auch auf die Größe derselben an.
Ich mußte aber zur Kenntnis nehmen, dass es z.B. nicht erlaubt ist eine per eMail erhaltene Rechnung auszudrucken und beim Finanzamt einzureichen - wie gesagt als Privatmann.
Das wäre Urkundenfälschung .
Und was die Beweißpflicht angeht, unsere Behörde hat früher einige Schreiben ohne Zustellurkunde versandt, bis jemand - nach einem Schadensfall - nichts mehr von der Annahme der Kündigung wissen wollte. Nun wir konnten vor Gericht nicht beweisen, dass er den Bescheid erhalten hat und mußten zahlen.
Eventuell wäre es nützlich wenn du deine Erfahrungen auf dem Gebiet umreisen könntest.
Ab Steuerberater werde ich nicht mehr widersprechen
Ich mußte aber zur Kenntnis nehmen, dass es z.B. nicht erlaubt ist eine per eMail erhaltene Rechnung auszudrucken und beim Finanzamt einzureichen - wie gesagt als Privatmann.
Das wäre Urkundenfälschung .
Und was die Beweißpflicht angeht, unsere Behörde hat früher einige Schreiben ohne Zustellurkunde versandt, bis jemand - nach einem Schadensfall - nichts mehr von der Annahme der Kündigung wissen wollte. Nun wir konnten vor Gericht nicht beweisen, dass er den Bescheid erhalten hat und mußten zahlen.
Ich denke nicht dass da Gefahr besteht.Damit ich hier nicht als knochentrocken aus dem Forum fliege, erspare ich mir weitere Ausführungen.
Eventuell wäre es nützlich wenn du deine Erfahrungen auf dem Gebiet umreisen könntest.
Ab Steuerberater werde ich nicht mehr widersprechen
Gruß
Hubert
Hubert
Das stimmt soweit, hier sollte man das pdf-Format wählen. Ich mach's mir einfach, schau mal hier:brandelh hat geschrieben:Ich mußte aber zur Kenntnis nehmen, dass es z.B. nicht erlaubt ist eine per eMail erhaltene Rechnung auszudrucken und beim Finanzamt einzureichen - wie gesagt als Privatmann.
Das wäre Urkundenfälschung
http://www.on-recht.de/rechtsinfos/artikel197.html
Ansonsten bin ich EDV-Leiter, weit weg vom Steuerberater, und die Dinge die man beim Programmieren heutzutage beachten muss werden leider immer mehr, da versuch' ich mich auf dem Laufenden zu halten, auch aus Selbsterhaltungstrieb. Wer schon einmal einem "Prüfer", von wo auch immer, erklären musste, warum eine Software aufgrund welcher Algorithmen was macht und das dann so richtig ist, der weiß was ich meine.
Gruß MaBeLa