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Re: Auswirkungen von DSVGO

Verfasst: So, 17. Jun 2018 14:54
von Werner_Bayern
Koverhage hat geschrieben: So, 17. Jun 2018 10:21 Zu verhindern das E-Mails gelöscht werden kann man nicht verhindern.
Wir haben Kunden die löschen ihre E-Mails, sobald die Mails gelesen bzw.bearbeitet wurden.
Ist eigentlich nicht mehr erlaubt: Rechtssichere E-Mail-Archivierung!

Eine permanente Sicherung ist nötig. Wir machen das mit Mailstore.

Re: Auswirkungen von DSVGO

Verfasst: So, 17. Jun 2018 16:25
von AUGE_OHR
so nun habe ich eine Antwort von meinem Bruder

nach
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grundsä ... tenzugriff
sind alle Unterlagen Revisionssicher aufzubewahren.
Dazu gehören auch Emails die Inhalte eines
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Handelsbrief
oder eines Kaufvertrags enthalten.

Entsprechende Software wäre z.b.
https://www.mailstore.com/de/produkte/m ... gK7svD_BwE

Re: Auswirkungen von DSVGO

Verfasst: Mo, 18. Jun 2018 7:30
von Koverhage
Werner,
zunächst mal was hier öfters vergessen bzw. ignoriert wird:
Wir haben relativ wenig Möglichkeiten dem Kunden was vorzuschreiben.
Mir ist klar das es eigentlich nicht mehr erlaubt ist, Mail die geschäftlich veranlasst
sind zu löschen.
Wenn wir was sagen, geht das öfters von links nach rechts.

Re: Auswirkungen von DSVGO

Verfasst: Mo, 18. Jun 2018 13:39
von Werner_Bayern
Servus Klaus,

ist klar, ich meinte damit bei uns und unseren Kunden, wo wir die Verantwortung (= Beratungspflicht) haben. Was der Kunde dann letztendlich umsetzt, ist immer seine Entscheidung. Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung kommt dann das böse Erwachen...

Jimmys Bruder hat es ja bestätigt, was ich geschrieben hatte.

Re: Auswirkungen von DSVGO

Verfasst: Di, 19. Jun 2018 23:29
von AUGE_OHR
wenn es jemanden interessiert der kann von mir den Link bekommen zu der Präsentation (MP4 53MB) von meinem Bruder.
da waren noch paar Sachen drin, wie das mit den Emails, was ich vorher noch nicht auf dem Zettel hatte.

schickt mir bitte eine PN wenn es euch interessiert.

Re: Auswirkungen von DSVGO

Verfasst: Do, 28. Jun 2018 6:46
von brandelh
Tom hat geschrieben: Di, 29. Mai 2018 10:10 Vermeintliche Verstöße gegen die DSGVO abmahnen können nur entweder Mitbewerber - also Konkurrenten - oder Organisationen wie Verbraucherschutzverbände. Jeder Abmahnanwalt braucht einen Auftraggeber, der ein begründetes Interesse hat. Es ist nicht möglich, dass ein Anwalt nach Gusto einfach dahergeht und alle Leute abmahnt, die vermeintlich falsche Datenschutzerklärungen haben - derlei ist ein Märchen.
nun dann lies mal diese "Märchengeschichte":

https://www.heise.de/tp/features/DSGVO- ... 89547.html

Ich sage immer, bei jeder Berufsgruppe gibt es schwarze Schafe und wenn einer sowas machen will, findet er einen der sich "geschädigt" fühlt !

Re: Auswirkungen von DSVGO

Verfasst: Do, 28. Jun 2018 6:51
von Manfred
das stimmt, aber sie werden es bestimmt nicht auf einen Prozess ankommen lassen. Steht auch m.E. im Text. Abmahnerei hat doch nur zum Vorsatz verängstigte User zu finden, die zahlen. Wenn alle genug Ruhe hätten und es darauf ankommen ließen , würde sich das Thema ganz schnell erledigen und nicht solche Auswüchse erzeugen. Dann würden sicherlich viele Fälle nicht vor dem kadi landen, oder es würde ein Präzedenzfall gheschaffen, der den Abmahnern sicherlich den Mut für die Zukunft nehmen würde.

Re: Auswirkungen von DSVGO

Verfasst: Fr, 29. Jun 2018 7:38
von brandelh
Eine Einfache Gesetzesänderung würde dem Abmahnwahnsinn schnell den Boden entziehen:

"Die erste Meldung eines Wettbewerbsverstoßes muss kostenfrei durch das eigene Personal erledigt werden ..."

Re: Auswirkungen von DSVGO

Verfasst: Fr, 29. Jun 2018 8:45
von Tom
Das UWG gilt sowieso nur für Unternehmen, Hubert, und es gibt nicht wenige Konkurrenten, die einander absichtlich wehzutun versuchen, um in einem Verdrängungswettbewerb Kunden abzugreifen - und die dabei sehenden Auges das Risiko eingehen, gegen das UWG zu verstoßen, weil die Kriegskassen gut gefüllt sind. Nein, die vorgeschriebenen Wege sind schon in Ordnung, wie sie sind. Im genannten Fall wäre wichtig, dass auf die vermutlich unbegründeten und wahrscheinlich sogar unbeauftragten Abmahnungen reagiert wird, um den falschen Anspruch bestätigen zu lassen. Damit würde es für die Kanzleien teuer werden - und man hätte die nötigen Präzendenzen. Ein Schritt in diese Richtung wäre auch ein gewerbliches Recht auf Musterfeststellungsklage, etwa durch die Handelskammern oder so. Leider gibt es hierzulande Verbandsklagen nur im Umweltrecht, nicht im Zivilrecht. Immerhin ändert sich in diesem Bereich für die Verbraucher gerade etwas, aber die sind nicht vom UWG betroffen.

Re: Auswirkungen von DSVGO

Verfasst: Fr, 29. Jun 2018 9:59
von brandelh
Das mit dem "gewerblich" ist ein dehnbarer Begriff, gerade bei Web-Site Besitzer, mit etwas Bandenwerbung sind die ganz schnell "gewerblich" unterwegs.
Für dich als Kaufmann ist es sicher normal, dass jemand von dir ungerechtfertigt Geld will und du hast kein Problem dagegen vorzugehen.
Aber gerade kleine Gewerbetreibende sind häufig da nicht so sicher (mein Vater hatte zwar eine Meisterprüfung und damit das Recht einen kleinen Laden neben der Schreinerei zu führen, aber kaufmännisch lag da viel im Argen.

Und genau auf diese kleinen Firmen oder Privatleute ziehen solche Leute ins Felde, immer in der Hoffnung dass einige schon zahlen werden.
Ein Brief vom Anwalt oder Inkassobüro ist dann schon schockierend, auf gute Argumente hört sowieso keiner an den Telefonen und man muss selbst zum Anwalt rennen um wieder ruhe zu haben.

Re: Auswirkungen von DSVGO

Verfasst: Fr, 29. Jun 2018 10:09
von Tom
Zustimmung, Hubert. Gewerblich ist schon der Affiliate-Link zu Amazon, etwa bei vielen Autorenkollegen, die ansonsten eigentlich keine gewerblichen Sites betreiben, obwohl es darauf um ihre Schriftstellerei geht (sie verkaufen da nix, sondern informieren nur, aber die Amazon-Links machen daraus einen Shop). So manch ein Verein und so manch eine Privatperson ist (teil-)gewerblich unterwegs, nur weil die Site kostenlos bei einem Hoster läuft, der Bannerwerbung einblendet. Aber hier helfen (obwohl ansonsten nicht zu empfehlen) privater Rechtsschutz - und zuweilen der Verbraucherschutz. Ignorieren sollte man Abmahnungen in aller Regel nicht, es sei denn, über die fragliche Welle wird bereits berichtet und Experten empfehlen das Ignorieren.