Auswirkungen von DSVGO

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AUGE_OHR
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Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von AUGE_OHR »

ich glaube nicht das Ausländische Firmen "so schnell" etwas umsetzen was sich die Europäer ausgedacht haben.
vielmehr warten die auf Urteile ... vorher ist ein Gesetz nichts wert.

---

WhatApp Daten durften ja NICHT mit Facebook ausgetauscht werden sagte eine Entscheidung der OG Hamburg.
Das Verbot von damals ist nun jedoch nicht mehr gültig denn mit der DSGVO ist nun nämlich die irische Datenschutzbehörde („Marktortfällen“) zuständig.

---

Zitat https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... anken.html
Der Präsident des Bundeskartellamtes sagte im vergangenen Jahr auf einer Veranstaltung,
man könne ein Verfahren gegen Google vor dem Oberlandesgericht Hamburg gewinnen, dann aber vor dem EU-Gerichtshof verlieren.
Seine Behörde wäre dann für Milliarden von Schadenersatzforderungen verantwortlich. Den Schuh möchte sich ein deutscher Beamter nicht anziehen.
gruss by OHR
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von georg »

Tja, Jimmy -


so ist das Leben. Es gibt aber auch amerikanische Unternehmen, die lieber Teile ihres Angebots einstellen, als Gefahr zu laufen, gegen die DSGVO zu verstossen.

Im Fitness-Center, das ich regelmässig aufsuche, stehen Ausdauergeräte eines amerikanischen Herstellers. Man kann die Ergebnisse des Ausdauertrainings via Bluetooth (funktioniert nicht), durch Abfotografien der Anzeige oder durch manuelles Erfassen in eine App laden. Man kennt dort also meine Email-Adresse sowie gesundheitliche Daten von mir.

Die haben die diesbezüglichen Server am 24.5. abgestellt und auch die App deaktiviert und alle Daten gelöscht. Warum wohl?
Liebe Grüsse aus der Eifel,

Georg S. Lorrig
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Herbert
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Herbert »

AUGE_OHR hat geschrieben: Sa, 26. Mai 2018 19:07 ich glaube nicht das Ausländische Firmen "so schnell" etwas umsetzen was sich die Europäer ausgedacht haben.
vielmehr warten die auf Urteile ... vorher ist ein Gesetz nichts wert.
Jimmy, das ist grober Unsinn, was du da schreibst.
Ein Gesetz gilt, sobald es in Kraft gesetzt wurde.
Verletzt du dagegen, wirst im Falle der DSVGO gemahnt und falls sich nichts ändert, eingeklagt.

Urteile basieren auf diesen Gesetzen und bilden Richtlinien, die entweder später in Verordnungen fliessen oder in ähnlichen Fällen als Entscheidungsgrundlage dienen können.

Der zitierte Artikel ist schlecht recherchiert und kommt reisserisch daher.

Tatsache ist, dass die SDSVGO seit 2 Jahren bekannt ist. Darauf basierend wurden landeseigene Gesetze oder Verordnungen definiert.
Keiner hat sichtbar zumindest früh genug begonnen, sich mit den Konsequenzen zu beschäftigen. Daher die grosse Unsicherheit.
Grüsse Herbert
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Manfred
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Manfred »

das erleben wir aber immer wieder.
siehe das Jahr 2000
siehe SEPA
siehe Euro
siehe -> bitte weiter ausfüllen Beispiele gibt es genug

Der Mensch scheint gerne lange warten zu wollen, weil es ja noch so weit weg ist. Und wenn es dann da ist........
Da aber keiner weiß, wie heiß gekocht wird will sich auch keiner direkt zu Anfang die Klappe verbrennen. Deshalb wird sicherlich immer solange gewartet. Es kan sich ja immer noch was ändern und steht man da mit den Investitionen, die man evtl. für nichts gemacht hat. Nur um pünktlich dabei zu sein.
Gruß Manfred
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Wolfgang Ciriack »

Es kan sich ja immer noch was ändern und steht man da mit den Investitionen, die man evtl. für nichts gemacht hat. Nur um pünktlich dabei zu sein.
Siehe Betreiber von Läden am Haupstadtflughafen, die hatten auch vor 5 Jahren investiert und bis heute.....
Viele Grüße
Wolfgang
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von AUGE_OHR »

Herbert hat geschrieben: Mo, 28. Mai 2018 17:06Ein Gesetz gilt, sobald es in Kraft gesetzt wurde.
YUP ... aber es muss erst "umgesetzt" werden und dagegen wird es Klagen geben !
Herbert hat geschrieben:Verletzt du dagegen, wirst im Falle der DSVGO gemahnt und falls sich nichts ändert, eingeklagt.
auch klar ... so wie das Handy Verbot am Steuer ...

der 25.05.2018 war der Zeitpunkt wo das Gesetzt in Kraft trat und damit sind jetzt Klagen möglich.
es ist aber sicherlich nicht so das die grossen Firmen die letzten 2 Jahre, nach der Verabschiedung des Gesetz, nichts gemacht hätten.

natürlich hat man sich Strategien zurecht gelegt aber bevor Urteile gefallen sind wird es "Spielraum" geben die grossen Firmen "austesten" werden bevor sie was ändern.
Herbert hat geschrieben:Der zitierte Artikel ist schlecht recherchiert und kommt reisserisch daher.
du meinst jetzt wegen Irland und § 3 "Marktortprinzip", oder :?:
---
in Österreich wird auch die DSVGO eingesetzt aber da ist die "Auslegung" schon "anders formuliert"
wenn ich das richtig "interpretiere" geht es um Gewerbliche "Daten Verarbeitung" nach § 2 was Vereine nicht wären.
es wäre für Vereine wohl nur die Technischen Massnahmen nach § 4 notwendig.
ob Datenschutz Beauftrager für Vereine notwendig ist hab ich nicht raus bekommen.
---
ich habe Österreich als Beispiel aufgeführt wie es dort "ausgelegt" wird, wie es in Irland gehändelt wird habe ich mich nicht bemüht es raus zu bekommen.
da aber Irland auf 13 Milliarden Euro "verzichten" will kann man gespannt sein auf ein Urteil was in Irland gefällt wird :roll:
gruss by OHR
Jimmy
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HaPe
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Re: Auswirkungen von DSGVO

Beitrag von HaPe »

Hallo Jimmy !
DSVGO
Das heißt korrekt DSGVO :lol:
--
Hans-Peter
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Tom
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Tom »

Die DSGVO ist seit über zwei Jahren in Kraft, wird aber erst seit dem 25.5.2018 sanktioniert. Außerdem endeten an diesem Tag die Übergangsfristen - auch für die so genannten Öffnungsklauseln. Das sind die Stellen, an denen die DSGVO, die ja keine Richtlinie ist, wie vieles, was ansonsten für ganz Europa beschlossen wird, sondern eine Verordnung (sie hat Gesetzescharakter), mit nationalem oder regionalem Recht (auch Körperschaftsrecht - kirchliche Verbände tun das) ersetzt oder ergänzt werden kann. Die Öffnungsklauseln füllen die nationalen und zuweilen auch regionalen Gesetzgeber mit ihrem Recht. Das haben z.B. Deutschland und auch Österreich im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern weitgehend fristgerecht getan. Anderswo gelten jetzt die Vorschriften der DSGVO europaweit ohne Ausnahme. In Berlin, das sich auch eine Novelle des Landesdatenschutzgesetzes geben wollte (Öffnungsklausel) ist derzeit, weil es verschlafen wurde, wunderbarerweise das Privileg der Presse ausgehebelt. Presse darf nämlich Namen nennen und Fotos von Personen veröffentlichen, ohne die Betroffenen zu fragen, das ist ihr grundlegendes Recht (bzw. Privileg). Weil die Berliner Regierung aber die Novelle nicht rechtzeitig fertigbekommen hat, gilt die DSGVO derzeit auch für Berliner Medien.

Vermeintliche Verstöße gegen die DSGVO abmahnen können nur entweder Mitbewerber - also Konkurrenten - oder Organisationen wie Verbraucherschutzverbände. Jeder Abmahnanwalt braucht einen Auftraggeber, der ein begründetes Interesse hat. Es ist nicht möglich, dass ein Anwalt nach Gusto einfach dahergeht und alle Leute abmahnt, die vermeintlich falsche Datenschutzerklärungen haben - derlei ist ein Märchen. Es muss einen Verstoß gegen das UWG oder einen vergleichbaren Vorgang geben - und eben jemanden, der mit einer solchen Begründung einen Anwalt beauftragt. Anwälte dürfen sich auch nicht Kunden für solche Verfahren aktiv suchen, das verstößt gegen ihr Standesrecht.

In Deutschland ist sehr klar geregelt, wer einen DSB benötigt. Vereine benötigen keinen.

Ich glaube, seit Einführung der fünfstelligen Postleitzahlen ist nicht mehr so viel Bullshit rund um einen Verwaltungsvorgang verbreitet worden. 8)
Herzlich,
Tom
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Manfred
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Manfred »

Tom,
man darf auch keine Banken ausrauben. Es gibt aber immer wieder Menschen, die es versuchen und hoffen damit durchzukommen. Es geht m.E. nicht darum, ob abgemahnt werden darf oder nicht, sondern um den Scheißstress, den man sich einhandelt wenn es denn passiert. Die Leute sind verunsichert und wissen dann nicht wie sie irgendwelchen Drohgebärden auftretender Abmahnbüros entgegentreten sollen. Die Abmahnanwälte wollen ja nicht für Ordnung sorgen, sondern für eigene volle Kassen. (Und das wird ja in Deutschland bisher nicht wirksam unterbunden) Und leider finden sich immer noch welche, die lieber zahlen als Das Risiko einzugehen. Ich denke, wenn viel mehr den gnadenlosen Weg gehen würden und es darauf ankommen lassen, würde irgendwann dieser Abmahnwahn ein Ende haben. Es rechnet sich dann nicht mehr
Meine Meinung.
Gruß Manfred
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Tom »

Hallo, Manfred.

Ein Anwalt, der Dich abmahnt, ohne im Interesse eines Mandanten zu handeln, riskiert seine Zulassung. Das macht kein Anwalt, wirklich nicht. Das ist, als würde ein Chirurg mit einem Klappmesser in der Hand in der Fußgängerzone sitzen und Herztransplantationen anbieten.

Es ist aber davon auszugehen, dass dubiose Firmen, die mit Anwälten überhaupt nichts zu tun haben, die Situation (und, vor allem, die große Verunsicherung) auszunutzen versuchen und per Mail oder normaler Post etwas verschicken, das wie eine DSGVO-Abmahnung auszusehen versucht, um gegen Zahlung von Betrag x von einem Verfahren abzusehen. So, wie das zuweilen vermeintliche Inkassounternehmen versuchen. Aber, wie gesagt: Anwälte handeln im Auftrag und im Interesse von Mandanten.
Herzlich,
Tom
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Jan »

Ich seh das ähnlich wie Manfred. Was ist da in der Presse, an den Stammtischen, und sonstwo alles über die DSGVO geredet worden. Sehr sicher eine Menge Mist dabei. Da sind jetzt alle total verunsichert - wie viele haben z. B. prophylaktisch einfach ihre Webpräsenzen abgeschaltet? Ich kenn einige (inkl. meinem Anwalt und Notar!). Schlicht aus Angst, da eventuell was falsch zu machen und dann prompt verklagt zu werden.

Und wenn dann da einer ankommt mit einer Abmahnung, dann schlottern erstmal die Knie, und man zahlt. Weil ja die Strafen bis zu 20 Mio sein können. Da nimmt man lieber die 1.000 € oder so in Kauf, und meckert nicht rum. das die 20 Mio. für mich unrealistisch sind ist egal. Die sind ehrfurchtgebietend, also zahl ich lieber den Abmahner.

Im Prinzip haben die ersten Betrüger ja auch schon angefangen. Indem sie ihre Newsletter-Anmeldungen gemäß neuer Verordnung versendet haben. Auch an die, die die nie bestellt hatten. Aber so kommt man halt an die Daten ran. Weil alle gerade in der Endphase dermaßen genervt waren, das die irgendwann einfach jede entsprechende Mail abgenickt haben.

Jan
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Manfred »

Tom,
Du hast Recht, ich meinte auch nur Inkassobüros oder schlichtweg die Schweineläden, die das halt machen um an das Geld verunsicherter Leute zu gelangen. Aber das Wort Abmahnanwalt ist mitlerweile schon im Sprachgebrauch fest verankert (wie man feststellen muß)
Gruß Manfred
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Re: Auswirkungen von DSGVO

Beitrag von HaPe »

Mich beschleicht das Gefühl, dass es sich wie Anti-Viren-Hersteller und Viren-Entwickler verhält.
Was war zuerst da :roll:
Abmahner verbreiten Unruhe und Unsicherheit und reiten dann auf der Welle die Sie ausgelöst haben.
--
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Manfred »

=D>
Gruß Manfred
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Jan »

Klar. Man muß nur genügend Angst und Unsicherheit verbreiten. Was im Internet steht ist ja alles wahr. Und dann kann man auch die Sicherheit vor solchen Problemen anbieten.

Jan
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Bertram Hansen »

Stichwort Abmahnungen. Eben auf Spiegel Online gesehen.
http://www.spiegel.tv/videos/1532354-ab ... rce=sponhp
:wave:
Gruß Bertram
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von AUGE_OHR »

habe dieses PDF damit wir alle über das selbe sprechen
http://www.chip.de/downloads/Datenschut ... 62746.html
dsgvo2018.pdf.zip
(1.53 MiB) 311-mal heruntergeladen
@Herbert : es geht um
3.2.1 One-Stop-Shop (19/259)

Für diese Unternehmen wird bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen nur die Aufsichtsbehörde an ihrem Hauptsitz zuständig sein, sodass sie einen zentralen Ansprechpartner haben.
Dies entlastet die Unternehmen gegenüber den bisherigen Regelungen ganz erheblich.
und dazu dann solche Meldungen
CT Heft 10, Seite 17
"Großbaustelle Datenschutz
Facebook stellt sich auf die DSGVO ein"

So verschiebt Facebook derzeit die Daten von mehr als 1,5 Milliarden Nutzern von Irland in die USA. Damit will Facebook verhindern, dass Daten von Nutzern unter die neue europäische Datenschutzgrundverordnung fallen, obwohl sie nicht aus Europa stammen.
CT Heft 10, Seite 18
"Unerlaubte Weitergabe
WhatsApp: Datenabgleich weiterhin unzulässig"

Für Facebook Deutschland wird ab Ende Mai nicht mehr der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar zuständig sein, sondern nach DSGVO-Vorgaben die irische Aufsichtsbehörde.
CT Heft 11, Seite 76
"Final Countdown
Die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben läuft nicht rund"

„Solange der Europäische Gerichtshof nicht eindeutig entschieden hat, bleiben alle Interpretationsmöglichkeiten offen. Von (zu erwartenden) untergerichtlichen Entscheidungen über Abmahnungen sollte man sich jedenfalls nicht verunsichern lassen.“
gruss by OHR
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von AUGE_OHR »

bei der DSGVO habe ich als erstes an die SCHUFA gedacht ...
https://www.welt.de/finanzen/article177 ... frage.html
gruss by OHR
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von AUGE_OHR »

Als privater Gelegenheitsverkäufer auf diversen Portalen hab ich den Datenschutzbeauftragten Niedersachsen angeschrieben,ob die DSGVO auch für private Verkäufer gilt.Die Antwort:
"Ja, die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) gilt auch für den Handel auf Plattformen wie eBay, Amazon u.ä.
Denn Sie werden hier als Verkäufer tätig und verarbeiten die personenbezogenen Daten Ihrer Kunden, lt. eigener Darstellung im Rahmen von Bestellung und Abwicklung (Bezahlung, Versand).
Damit fallen Sie nicht unter das sog. Haus­haltsprivileg aus Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO.
Nach Erwägungsgrund (ErwGr.) 18 gilt die DS-GVO nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.
Dies ist hier nicht der Fall, so dass die DS-GVO anzuwenden ist."
gruss by OHR
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von nightcrawler »

Tja, Jimmy, ... dann musst Du mit Ebay einen AV schließen ;)
--
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von AUGE_OHR »

noch eine Sache, die im Prinzip klar sein sollte aber ...
DSGVO_Admin.JPG
DSGVO_Admin.JPG (106.24 KiB) 13666 mal betrachtet
wenn ich also wie mein Bruder Datenschutzbeauftragter (seit 3 Jahren) werden will darf ich nicht mehr Administrator sein oder solchen Zugriff haben :(
---
das mit eBay ist eine Aussage des DSB aus NRW ... das heisst aber scheinbar noch nicht das der DSB aus HH oder SH das selbe sagt. nur wenn der BFDI eine "allgemeine" Anweisung ausgibt ist es wohl für alle (D) Länder verpflichtend.
gruss by OHR
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Manfred »

ich hatte gerade ein interessantes Gespräch mit unserem Dorfbauern, der einen Dorfladen betreibt und eine Webseite hat.
Ich habe ihn darauf hingewiesen, das seine Webseite keine Datenschutzerklärung hat, er aber ein Kontaktformular betreibt. Daraufhin meinte er interessiert, das würde sein Schwiegersohn alles machen, er holt ihn mal eben. Als der Schwiegersohn auftauchte, merkte man schon am Gesichtsausdruck, dass er der Fachman ist und sich verbittet das Ausenstehende überhaupt etwas zu sagen haben. Er wisse Bescheid, aber der 25.05. wäre nur der Termin, ab dem sie anfangen müßten es vorzubereiten. Sie haben ja noch Zeit. Er wisse das genau, weil er sich mit dem Thema beschäftigt habe.
Hm, haben wir und die anderen umsonst so eine Hektik an den Tag gelegt um die DSGVO umzusetzen, oder soll ich mal schnell nachsehen, wie dick die Kartoffeln des Bauern sind?
Gruß Manfred
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von AUGE_OHR »

moin,

bin bei der Durchsicht der Präsentation meines Bruders über einen Punkt gestolpert : Emails Revisionsfest sichern :?:

das ich z.b. die Outlook.PST beim Backup sicher ist nun eine Sache aber wie verhindere ich das Emails gelöscht werden :idea: theoretisch könnte der User sogar die Datei löschen :angry4: denn die liegt gewöhnlich unter %USERPROFILE% mit vollem Zugriff.

damit kann ich aber nicht die vom DSGVO verlangte Revisionsfeste Sicherung erstellen und das gilt wohl für alle PC Email Systeme die ich kenne.

... Anfrage bei meinem Bruder läuft.
gruss by OHR
Jimmy
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Martin Altmann »

Du kannst doch eine Mail aus Outlook mit der Maus herausziehen und in einen Ordner im Filesystem ablegen. Dort kannst du dann die Mail normal mitsichern lassen.

Viele Grüße,
Martin
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Re: Auswirkungen von DSVGO

Beitrag von Koverhage »

Zu verhindern das E-Mails gelöscht werden kann man nicht verhindern.
Wir haben Kunden die löschen ihre E-Mails, sobald die Mails gelesen bzw.bearbeitet wurden.
Gruß
Klaus
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