Ist eigentlich nicht mehr erlaubt: Rechtssichere E-Mail-Archivierung!
Eine permanente Sicherung ist nötig. Wir machen das mit Mailstore.
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Ist eigentlich nicht mehr erlaubt: Rechtssichere E-Mail-Archivierung!
nun dann lies mal diese "Märchengeschichte":Tom hat geschrieben: ↑Di, 29. Mai 2018 10:10 Vermeintliche Verstöße gegen die DSGVO abmahnen können nur entweder Mitbewerber - also Konkurrenten - oder Organisationen wie Verbraucherschutzverbände. Jeder Abmahnanwalt braucht einen Auftraggeber, der ein begründetes Interesse hat. Es ist nicht möglich, dass ein Anwalt nach Gusto einfach dahergeht und alle Leute abmahnt, die vermeintlich falsche Datenschutzerklärungen haben - derlei ist ein Märchen.