Hallo Zusammen !
Als Nicht-Kaufmann habe ich bezüglich Rechnungs-Ausdruck eine Frage bezüglich Original-Rechnung und Nachdruck einer Rechnung.
Mir wurde gesagt, dass eine Rechnung nur am Erstelldatum ausgedruckt eine "Original"-Rechnung sei.
Würde man eine Rechnung nach dem Erstellungs-Datum nochmals ausdrucken, müsste diese durch die Info Nachdruck am tt.mm.jjjj gekennzeichnet werden.
Wie muss es kaufmännisch / fiskalisch tatsächlich durchgeführt werden?
Gibt es Infos im Netz, wie es auszuführen ist?
Rechnungen - Original- / Nachdruck
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Re: Rechnungen - Original- / Nachdruck
Hallo Hans-Peter
nach unseren Schweizerischen Vorschriften ist dies nicht nötig.
Mit den neuen per Mail versendeten elektronischen Rechnungen als PDF würde eine solche Vorgabe ja auch wenig Sinn machen,
der Rechnungsempfänger kann diese ja beliebig oft Ausdrucken.
nach unseren Schweizerischen Vorschriften ist dies nicht nötig.
Mit den neuen per Mail versendeten elektronischen Rechnungen als PDF würde eine solche Vorgabe ja auch wenig Sinn machen,
der Rechnungsempfänger kann diese ja beliebig oft Ausdrucken.
Valar Morghulis
Gruss Carlo
Gruss Carlo
- Tom
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Re: Rechnungen - Original- / Nachdruck
Das ist Legende, der Gesetzgeber hat das auch vor ein paar Jahren klargestellt. Wer mehrere gleiche Rechnungen verwertet, macht sich strafbar, aber gekennzeichnet sein müssen sie nicht. Um versehentliche Mehrfachverwertung zu vermeiden, ist es jedoch hilfreich.
Herzlich,
Tom
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Re: Rechnungen - Original- / Nachdruck
Es gibt ja noch Betriebe, die ihre Unterlagen in Papierform an Buchhaltungs- und Steuerbüros weitergeben, wo dann ggf. ohne Prüfung die Belege durchnummeriert und eingehackt werden, da könnte es Mehrfachbuchungen geben, wenn ein Beleg mehrfach im Original vorliegt. Oder Rechnungen ohne konkrete Rechnungsempfänger, die versehentlich von mehreren Firmen verwertet werden, sowas. Wobei es unzulässig ist, elektronische Rechnungen ohne Empfänger zu erstellen.Was meinst du mit "Verwertung" ?
Herzlich,
Tom
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