Anzeige und Rundung in Rechnungen

Konzeptionelles, Technisches, Termine, Fragen zum Hersteller usw.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Benutzeravatar
HaPe
1000 working lines a day
1000 working lines a day
Beiträge: 996
Registriert: So, 15. Nov 2015 17:44
Wohnort: 71665 Vaihingen-Enz
Hat sich bedankt: 17 Mal
Danksagung erhalten: 15 Mal

Anzeige und Rundung in Rechnungen

Beitrag von HaPe »

Hallo Zusammen !

Ich stehe gerade vor einen Problem mit einem Programm, das für Gebühren-Rechnungen im medizinischen Bereich eingesetzt wird.
Für die Abrechnung von Privat-Patienten, kommen die sogenannten GOÄ-Ziffern zur Anwendung.

Im bisherigen Abrechnungs-Programm des Kunden, wird zb. für die Ziffer 1201 diese Position aufgeführt:

Code: Alles auswählen

Ziffer   Einfach   Faktor   Betrag
1201    5,19        2,30      11,93
Das ist meiner Meinung nach falsch.
Falls der Patient nachrechnet, kommt er auf 11,937, also 11,94.
Ich vermute, dass das Programm folgendermaßen rechnet: 89 (Punkte) * 0.0582873 (Basisfaktor) * 2.3 (Steigerungsfaktor) = 11,9314 ...
Das wird kein Patient wissen.

Wie würdet Ihr hier vorgehen, dass eine Nachrechnung des Patienten/der Kasse anhand der sichtbaren Beträge und Faktoren zum korrekten Ergebnis kommt:
- Den Einfach-Betrag weglassen?
- Den Einfach-Betrag mit mehr als zwei Nachkomma-Stellen angeben?
- Eine andere Lösung?
--
Hans-Peter
Benutzeravatar
Wolfgang Ciriack
Der Entwickler von "Deep Thought"
Der Entwickler von "Deep Thought"
Beiträge: 2936
Registriert: Sa, 24. Sep 2005 9:37
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 34 Mal
Kontaktdaten:

Re: Anzeige und Rundung in Rechnungen

Beitrag von Wolfgang Ciriack »

Ich würde den Einfachbetrag mit 3 Nachkommastellen angeben (5,187) oder den Betrag richtig ausgeben (11,94).
Viele Grüße
Wolfgang
flanelli
Rekursionen-Architekt
Rekursionen-Architekt
Beiträge: 151
Registriert: Di, 11. Mai 2010 16:27
Hat sich bedankt: 3 Mal
Danksagung erhalten: 9 Mal

Re: Anzeige und Rundung in Rechnungen

Beitrag von flanelli »

Das "seriöseste" Vorgehen bei Rundungsproblemen von Einzelwert x Faktor = Gesamtwert
ist zweifelsohne die Darstellung des Einzelwertes mit erweiterten Nachkommastellen.

In vielen Handelssparten ist es mehr oder weniger schon "Norm", dass der Einzelpreis
mit 4 Nachkommastellen ausgewiesen wird und der Gesamtpreis mit 2 NK-Stellen
( logisch, da der Kunde zumindest in bar nicht 0,00xx Cent bezahlen kann )

Daher ( wie schon Wolfgang mit 3 NK-Stellen angeregt hat ) aber eben mit 4 wäre das im konkreten Falle
5,1875 x 2,30 = 11,93
Ahoile aus dem Süden
Benutzeravatar
brandelh
Foren-Moderator
Foren-Moderator
Beiträge: 15697
Registriert: Mo, 23. Jan 2006 20:54
Wohnort: Germersheim
Hat sich bedankt: 66 Mal
Danksagung erhalten: 33 Mal
Kontaktdaten:

Re: Anzeige und Rundung in Rechnungen

Beitrag von brandelh »

Die Frage ist doch, was genau in der GOÄ steht, der Betrag 5,19 dann ist der auch so zu nehmen.
Dann einen Experten der Krankenkasse fragen, ob sie andere Rundungsregeln haben, sowas kommt vor.
In einem Zinsberechnungsprogramm habe ich damals Zeilenweise die Einzelbeträge gerundet, damit die Ergebnisse mit korrekter manueller Berechnung übereinstimmten.
Gruß
Hubert
Benutzeravatar
Tom
Der Entwickler von "Deep Thought"
Der Entwickler von "Deep Thought"
Beiträge: 9367
Registriert: Do, 22. Sep 2005 23:11
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 102 Mal
Danksagung erhalten: 361 Mal
Kontaktdaten:

Re: Anzeige und Rundung in Rechnungen

Beitrag von Tom »

Leider ist tatsächlich nicht entscheidend, ob die Patienten und -innen nachvollziehen können, was auf den Rechnungen steht, sondern, ob die PKVen einverstanden sind, die die Rechnungen dann bekommen und ausgleichen sollen. Und wenn die nach einem anderen Verfahren oder auf der Basis anderer Zahlen runden als man das sozusagen nativ machen würde, dann muss man diesen Weg leider gehen, weil die Rechnungen sonst als falsch zurückgewiesen oder Positionsbeträge abgezogen werden.

Wir haben letztlich an allen Stellen und auf allen Ebenen Rundungseinstellungen ermöglicht, um alle Fälle und Erwartungshaltungen abbilden zu können, denn fast jede Kasse entscheidet für sich, wie sie's haben will. Der eine Kostenträger rundet erst Positionsbeträge kaufmännisch, der andere schon die Betragsermittlung selbst, der dritte erst den Rechnungsbetrag und keine Positionsbeträge. Es wird aber auch nicht immer kaufmännisch gerundet, sondern zuweilen (zu Ungunsten der Leistungserbringer) abgerundet, oder es wird grundsätzlich mit nur zwei Nachkommastellen gerechnet, aber es gibt auch Fälle, in denen es um sechs Nachkommastellen geht.

Ich denke aber, dass im vorliegenden Fall schlicht der Informationsweg ein anderer als der Rechenweg ist.
Herzlich,
Tom
Benutzeravatar
HaPe
1000 working lines a day
1000 working lines a day
Beiträge: 996
Registriert: So, 15. Nov 2015 17:44
Wohnort: 71665 Vaihingen-Enz
Hat sich bedankt: 17 Mal
Danksagung erhalten: 15 Mal

Re: Anzeige und Rundung in Rechnungen

Beitrag von HaPe »

Hallo Zusammen !

Vielen Dank für eure rege Teilnahme mit Meinungen und Vorschlägen.
Wie Tom zum Schluss anmerkte, möchte es jeder anders haben ...

Im Formular der Gebühr stehen genau wie auf dieser Seite https://abrechnungsstelle.com/goae/goae-1201/ die drei Sätze Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz mit Faktor und Betrag.
Es wäre das einfachste, für das Produkt aus Einfachsatz und Faktor den schon berechneten Wert zu nehmen.
Leider gibt es auch private Krankenkassen, die mit Faktoren von 1.7, 2.2, 2.3, 1.9, 1.2, ... statt 2.3 abrechnen.
Alles nicht ganz einfach; und für jede Krankenkasse den Positionsbetrag in der Gebühren-Tabelle zu halten ist auch nicht die Lösung.

Ich werde wohl intern mit dem Punkt für die GOÄ-Ziffer, dem Basisfaktor und dem Steigerungsfaktor den Positionsbetrag berechnen und erst dort runden.
--
Hans-Peter
Benutzeravatar
brandelh
Foren-Moderator
Foren-Moderator
Beiträge: 15697
Registriert: Mo, 23. Jan 2006 20:54
Wohnort: Germersheim
Hat sich bedankt: 66 Mal
Danksagung erhalten: 33 Mal
Kontaktdaten:

Re: Anzeige und Rundung in Rechnungen

Beitrag von brandelh »

Hi, "der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" ... war bei uns ein geflügeltes Wort. Ich kopiere mal von Gesetze online:
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
§ 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist,
nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes.
Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird.
Der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.
Bei der Bemessung von Gebühren sind sich ergebende Bruchteile eines Pfennigs unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.
Also hier steht die klare Berechnungsweise, im Zweifel muss man mit dem Taschenrechner nachrechnen und auf das gleiche Ergebnis kommen !

Das intern andere Genauigkeiten durch das interne Zahlenformat vorliegen, muss man ausgleichen, im Zweifel zählt das, was man per Hand rechnet.
Also bis zur 3. Stelle, dann nach dieser auf oder abrunden.

In kaufmännischen Programmiersprachen gibt es dafür den Datentyp Currency, der würde das automatisch richtig machen.
Gruß
Hubert
Benutzeravatar
Tom
Der Entwickler von "Deep Thought"
Der Entwickler von "Deep Thought"
Beiträge: 9367
Registriert: Do, 22. Sep 2005 23:11
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 102 Mal
Danksagung erhalten: 361 Mal
Kontaktdaten:

Re: Anzeige und Rundung in Rechnungen

Beitrag von Tom »

Das ist die Theorie, Hubert. In der Praxis kollidieren Abrechnungssysteme und Plausbilitätsprüfungen und Annahmesoftwaren und alles mögliche sonst, und dann stehst Du vor einer Kasse und erklärst, Deine Software würde doch alles richtig machen und sie antworten, ihre - selbstverständlich zertifizierte - Software würde es noch richtiger machen, und Du sollst Deine daran bitte anpassen. Da kannst Du auf Ausführungsvorschriften verweisen, bis der Arzt kommt, es hilft nix. Zumal die einzelne Abrechnungsposition ja fast noch der Idealfall ist - es gibt ja auch noch verbundene Leistungen oder Leistungen, die nur prozentual oder als Zeitleistungen erbracht werden. Und richtig originell wird es, wenn Beihilfestellen und Eigenanteile und andere Umlageverfahren dazukommen und Du einen Betrag, der auf 5 Cent endet, genau hälftig auf zwei Kostenträger verteilen musst, von denen keiner einen Cent mehr als der andere zahlen will. :wink:

Da hilft es meiner Erfahrung nach nur, die Klappe zu halten und die nächste Rundungsoption anzubieten. Und viele hier dürften wissen, wie schwer es mir fällt, die Klappe zu halten. 8)
Herzlich,
Tom
Benutzeravatar
brandelh
Foren-Moderator
Foren-Moderator
Beiträge: 15697
Registriert: Mo, 23. Jan 2006 20:54
Wohnort: Germersheim
Hat sich bedankt: 66 Mal
Danksagung erhalten: 33 Mal
Kontaktdaten:

Re: Anzeige und Rundung in Rechnungen

Beitrag von brandelh »

Im Zweifel hat der Recht, der sich ans Gesetzt hält.

Aber Recht haben und Software verkaufen wollen sind schon zwei Paar Stiefel, da gebe ich dir Recht.

Gefragt wurde aber wie man es richtig macht ;-)

Ich hatte es da leichter, da ich ja nur Inhouse entwickelt habe, da war schwer mit mir zu Argumentieren, wenn die was anderes wollten als im Gesetz steht.
Meist musste ich aber die binären Rundungsprobleme beseitigen, denn die Sachbearbeiter rechnen alle mit dem Taschenrechner nach :-)

PS: was macht ein Buchhaltungsprogramm wenn der Anwender was möchte, das eigentlich verboten ist :roll:
der auf 5 Cent endet, genau hälftig auf zwei Kostenträger verteilen musst,
das erlebe ich immer wenn ich Rechnungen (KV und Beihilfestelle) einreiche, einer rundet ab, der andere auf, warum weiß ich auch nicht, selten bleib ich auf einem Cent hängen.
Gruß
Hubert
Benutzeravatar
Tom
Der Entwickler von "Deep Thought"
Der Entwickler von "Deep Thought"
Beiträge: 9367
Registriert: Do, 22. Sep 2005 23:11
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 102 Mal
Danksagung erhalten: 361 Mal
Kontaktdaten:

Re: Anzeige und Rundung in Rechnungen

Beitrag von Tom »

was macht ein Buchhaltungsprogramm wenn der Anwender was möchte, das eigentlich verboten ist
Die GoDB-Zertifizierung prüft derlei nicht, sondern nur die Mitwirkungsmöglichkeit der Software bei Betriebsprüfungen, aber da wir selbst keine Fibu-Software herstellen, sondern nur vorbuchen und die Daten weiterreichen, kann ich Dir die Frage nicht beantworten. Ich nehme aber an, dass die großen Fibu-Software-Hersteller Vorgänge auszuschließen versuchen, die missbräuchlich genutzt werden könnten, sonst würde sich das herumsprechen. Legendär sind ja die "Abschlagsfunktionalitäten" bei PoS-Software, für den Kassensturz mitten am Tag, etwa in der Gastro, mit nachfolgendem Reset aller Buchungsvorgänge und Rechnungsnummern. Mit sowas kommst Du nicht mehr durch. Wir sind gelegentlich mit Anfragen in diese Richtung konfrontiert, bei denen es um die Dokumentation und die Nachbearbeitung von Dokumentationen geht, was eigentlich auch unzulässig ist. Wir verweigern das möglichst, und wenn es sich nicht verweigern lässt, binden wir das an extreme Rechte und dokumentieren die Vorgänge dann in den Ablaufprotokollen. Nicht wir als Softwarehersteller tragen die Verantwortung für die missbräuchliche Nutzung, sondern die Nutzer. Edit: Vorausgesetzt, die Nutzer werden von der Software darauf hingewiesen, dass das, was sie zu tun im Begriff sind, eigentlich unzulässig ist.
Herzlich,
Tom
Antworten