Die DSGVO
ist seit über zwei Jahren in Kraft, wird aber erst seit dem 25.5.2018 sanktioniert. Außerdem endeten an diesem Tag die Übergangsfristen - auch für die so genannten Öffnungsklauseln. Das sind die Stellen, an denen die DSGVO, die ja keine Richtlinie ist, wie vieles, was ansonsten für ganz Europa beschlossen wird, sondern eine Verordnung (sie hat Gesetzescharakter), mit nationalem oder regionalem Recht (auch Körperschaftsrecht - kirchliche Verbände tun das) ersetzt oder ergänzt werden kann. Die Öffnungsklauseln füllen die nationalen und zuweilen auch regionalen Gesetzgeber mit ihrem Recht. Das haben z.B. Deutschland und auch Österreich im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern weitgehend fristgerecht getan. Anderswo gelten jetzt die Vorschriften der DSGVO europaweit
ohne Ausnahme. In Berlin, das sich auch eine Novelle des Landesdatenschutzgesetzes geben wollte (Öffnungsklausel) ist derzeit, weil es verschlafen wurde, wunderbarerweise das Privileg der Presse ausgehebelt. Presse darf nämlich Namen nennen und Fotos von Personen veröffentlichen, ohne die Betroffenen zu fragen, das ist ihr grundlegendes Recht (bzw. Privileg). Weil die Berliner Regierung aber die Novelle nicht rechtzeitig fertigbekommen hat, gilt die DSGVO derzeit auch für Berliner Medien.
Vermeintliche Verstöße gegen die DSGVO abmahnen können nur entweder Mitbewerber - also Konkurrenten - oder Organisationen wie Verbraucherschutzverbände.
Jeder Abmahnanwalt braucht einen Auftraggeber, der ein begründetes Interesse hat. Es ist nicht möglich, dass ein Anwalt nach Gusto einfach dahergeht und alle Leute abmahnt, die vermeintlich falsche Datenschutzerklärungen haben - derlei ist ein Märchen. Es muss einen Verstoß gegen das UWG oder einen vergleichbaren Vorgang geben - und eben jemanden, der mit einer solchen Begründung einen Anwalt beauftragt. Anwälte dürfen sich auch nicht Kunden für solche Verfahren aktiv suchen, das verstößt gegen ihr Standesrecht.
In Deutschland ist sehr klar geregelt, wer einen DSB benötigt. Vereine benötigen keinen.
Ich glaube, seit Einführung der fünfstelligen Postleitzahlen ist nicht mehr so viel Bullshit rund um einen Verwaltungsvorgang verbreitet worden.